+++ Kein Schadensersatzanspruch wegen ostdeutscher Herkunft +++
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt laut ARAG keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az.: 44 Ca 8580/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Berlin. (https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.851883.php)
+++ Grobe Fahrlässigkeit wegen fehlendem Beleg +++
Wer sich nach dem Abbruch eines Zahlungsvorgangs mit einer Kreditkarte keinen Beleg über den Transaktionsabbruch aushändigen lässt, handelt grob fahrlässig und hat deshalb bei missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte keinen Ersatzanspruch gegen die Bank. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 30 C 4153/18 (20)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG Frankfurt am Main. (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035704)
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