Do. Aug 8th, 2024

+++ Entschädigung in Landeswährung +++
Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen. Der Europäische Gerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass es mit dem Erfordernis einer weiten Auslegung der Fluggastrechte sowie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der geschädigten Fluggäste unvereinbar wäre, eine Zahlung in der Landeswährung zu verweigern (Az.: C-356/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-09/cp200100de.pdf).

+++ Bestimmung von angemessenen Wohnkosten +++
Angemessene Wohnkosten dürfen von Sozialgerichten nicht auf Basis von Mittelwerten eines einfachen Mietspiegels bestimmt werden. ARAG Experten verweisen auf zwei entsprechende Urteile des Bundessozialgerichts, wonach der Mietspiegel zwar im Zweifelsfall verwendet werden dürfe, zusätzlich müsse dann aber ermittelt werden, ob konkret Wohnungen in ausreichender Zahl zu den angesetzten Mieten auf dem Markt verfügbar seien (Az.: B 14 AS 37/19 R; B 14 AS 40/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_09_03_B_14_AS_40_19_R.html).

+++ Corona kein Grund für “Pop-up-Radwege” +++
Die Berliner Stadtverwaltung muss die acht “Pop-up-Radwege” wieder abbauen, die sie aufgrund der Corona-Pandemie errichtet hatte. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin auf einen Eilantrag entschieden. Die Einrichtung temporärer Radfahrwege sei zwar möglich, aber nur aufgrund einer konkreten verkehrsbezogenen Gefahrenlage, die die Stadt hier nicht nachgewiesen habe. Die Pandemie selber stelle keine solche Gefahrenlage dar.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.987343.php).

+++ Unterstützung für pflegende Angehörige +++
Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Damit Berufstätige, die Corona-bedingt Angehörige pflegen, Beruf und Pflege besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen. Damit sollen rund 2,5 Millionen Betroffene besser durch die Corona-Krise kommen. Dazu zählt nach Auskunft der ARAG Experten, dass Angehörige bei einer akut auftretenden Pflegesituation 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage bezahlt zu Hause bleiben können. Diese Regelung wurde bis Ende des Jahres verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das gezahlt wird, wenn die Pflege Corona-bedingt zu Hause erfolgen muss, kann statt zehn Arbeitstage nun bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Berufstätige, die aufgrund der Sonderregelungen zu Covid-19 eine Freistellung von sechs oder 24 Monaten in Anspruch genommen haben, können verbleibende Monate auch nach Auslaufen der Regelung weiterhin in Anspruch nehmen.

+++ Neues Gesundheitsportal der Bundesregierung gestartet +++
Die wichtigsten Fakten zu rund 200 Krankheiten in leicht verständlicher Sprache und Gebärdensprache sind hier zusammengetragen: Das neue Gesundheitsportal gesund.bund.de (https://gesund.bund.de/) der Bundesregierung gibt Antworten auf Fragen zu Krankheit, Pflege und Vorsorge und informiert auch über das Coronavirus umfassend und multimedial mit 3D-Animationen und interaktiven 360-Grad-Videos. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass ein Arztbesuch durch das Online-Angebot nicht ersetzt werden soll und kann. Entstanden ist das nationale Infoportal in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern, wie dem Robert Koch-Institut, dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und dem Deutschen Krebsforschungsinstitut und es wird kontinuierlich mit weiteren Themenschwerpunkten ausgebaut.

+++ Mehr Geld für Zahnersatz ab Oktober +++
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es ab Oktober für gesetzlich Versicherte künftig 60 statt 50 Prozent Zuschuss zum Zahnersatz. Wer sein Bonusheft ordentlich geführt hat und regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt darin nachweisen kann, bekommt nach fünf Jahren nun 65 statt 60 Prozent Kassenzuschuss. Patienten, die zehn Stempel für zehn Jahre Kontrolluntersuchung in ihrem Bonusheft haben, erhalten sogar 75 statt 65 Prozent für den Zahnersatz hinzu. Darüber hinaus wird es mit den zehn Jahren nicht mehr ganz so streng gesehen: Wer eine Untersuchung im vergangenen Jahrzehnt vergessen hat, darf trotzdem auf den Zuschuss hoffen. Kassenpatienten, die Bafög oder Hartz VI beziehen, müssen für die Regelversorgung weiterhin keinen Eigenanteil leisten. Alle Extras wie z. B. Gold oder Implantate müssen hingegen auch künftig aus eigener Tasche gezahlt werden, weil sie keine Basisvariante des Zahnersatzes sind.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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