Mo. Okt 14th, 2024

Amalgam: Europaweites Verbot ist erstmal vom Tisch
Mit Amalgam – seit Jahrzehnten ein billiger und gängiger Füllstoff für Löcher in den Zähnen – kommen jährlich in der EU bis zu 75 Tonnen des hochgiftigen Schwermetalls Quecksilber in Umlauf. Die EU-Kommission hält die Amalgam-Füllungen zwar für Patienten für ungefährlich. Patienten haben aber oft Zweifel und Kritiker verweisen auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung von Amalgam sowie bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Tatsache ist: Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette gelangen und sich so im Körper anreichern. Die EU-Kommission hat jetzt ihren Fahrplan zur Reduzierung von Zahn-Amalgam vorgelegt. Fazit: Die EU hat mal wieder sehr viel Zeit. Zwar wird zum 1. Januar 2019 die Sammlung und sichere Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle aus Zahnarztpraxen vorgeschrieben und die 28 EU-Staaten sollen Aktionspläne zur Verminderung der Nutzung aufstellen. Doch hält selbst der zuständige Chefunterhändler des EU-Parlaments dies eher für Maßnahmen im Sinne einiger Großkonzerne und ihrer Wirtschaftsinteressen. Denn das angestrebte Verbot der Amalgam-Füllungen ist damit vom Tisch. Vielmehr wird noch bis 2020 geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 eventuell ganz darauf verzichten können. Ein Teilerfolg der Kritiker: Zumindest sollen Zahnärzte bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen ab dem 1. Januar 2018 Amalgam-Füllungen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen, so ARAG Experten.

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EuGH: Vorratsdatenspeicherung nicht ohne Anlass
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung lässt nach Meinung der Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) “sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben” der Menschen zu. Sie ist somit ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, so die Europa-Richter weiter. Der EuGH hat deshalb die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten gekippt. Dem Urteil zufolge greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung “auf das absolut Notwendige” beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten bleibt aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu “klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen”. Laut ARAG Experten muss nun auch die deutsche Regierung reagieren und die 2015 verabschiedete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nachbessern.

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Punktestand online erfragen – gar nicht so einfach
“Am 8. Dezember 2016 wurde ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung des Fahreignungsregisters erreicht.” Mit diesen salbungsvollen Worten hat das Kraftfahrt-Bundesamt vor Kurzem eine eigentlich ganz selbstverständliche Sache angekündigt: Wer in der Verkehrssünderkartei in Flensburg Punkte hat, kann jetzt online seinen aktuellen Punktestand abrufen. Um dann auch eine verwertbare Antwort zu erhalten, müssen laut ARAG Experten allerdings einige Vorraussetzungen erfüllt sein. Erst einmal benötigt man einen Personalausweis im Scheckkartenformat, wie er seit November 2010 ausgestellt wird. Auf dem Ausweis muss außerdem die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein. Zudem muss man ein Kartenlesegerät besitzen, das die Daten auf dem Ausweis ins Internet übermittelt. Standardgeräte, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und empfohlen werden, kosten um die 30 Euro. Die jetzt noch notwendige Software für den Online-Ausweis wird vom Bund zumindest kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ob dieser Meilenstein der Digitalisierung wirklich einen Fortschritt bedeutet, darf daher bezweifelt werden. Sehr viel einfacher und preiswerter ist zumindest nach wie vor die Abfrage des eigenen Punktestandes per Post: Wer seinen Punktestand wissen möchte, schickt den Antragsvordruck einfach an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg und erhält binnen weniger Tage die gewünschte Auskunft

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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