Mietrückstände: Fristlose Kündigung jederzeit möglich
ARAG Experten warnen Mieter: Wer seine Miete schuldig bleibt, muss unter Umständen auch später noch mit einer Kündigung rechnen. Selbst wenn die versäumten Mietzahlungen schon Monate zurück liegen. In einem konkreten Fall blieb eine Küsterin ihrer katholischen Kirchengemeinde zwei Monatsmieten aus Februar und April schuldig. Die Gemeinde kündigte jedoch erst im November, also sieben Monate nach der letzten säumigen Miete. Die zuvor ausgesprochenen Mahnungen hatte die Mieterin ignoriert. Die erstaunte Küsterin wehrte sich dennoch gegen die fristlose Kündigung, da sie der Ansicht war, die Ansprüche der Vermieterin seien nach so langer Zeit verwirkt. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es keine Zeitspanne gibt, die eingehalten werden muss, um eine frsitlose Kündgung wegen Mietrückständen auszusprechen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 296/15).
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Online-Händler haften für Falschangaben
ARAG Experten haben gute Neuigkeiten für alle Internet-Schnäppchenjäger und Online-Shopper. Bei Falschangaben zu online angebotenen Waren haftet der Online-Händler. Denn er ist nach Information der ARAG Experten dazu verpflichtet, seine Web-Shop-Seiten stets im Auge zu behalten und die darauf gemachten Angaben und Artikelbeschreibungen, selbst wenn sie nicht die eigenen sind, zu überprüfen. In einem konkreten Fall bot ein Händler über Amazon Marketplace eine Armbanduhr für 19,90 Euro an. Der ursprügliche Preis von 39,90 Euro war durchgestrichen. Amazons zusätzlich hinzugefügter Hinweis, dass der Verbraucher beim Kauf der Uhr 50 Prozent spare, hatte der Händler nicht weiter beachtet – er kam ihn aber am Ende teuer zu stehen. Denn zum Zeitpunkt des Angebots war die Uhr schon ein Auslaufmodell und nicht mehr in den Preilisten der Fachhändler aufgeführt. Und damit war die von Amazon eigenmächtig hinzugefügte Artikelbeschreibung irreführend (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 110/15).
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