Wem gehört das Fallobst?
Spätsommer ist Erntezeit! Die stolzen Besitzer von Obstbäumen haben jetzt die Arbeit, können aber auch im wahrsten Sinne des Wortes die Früchte ihrer Mühen ernten. Um das Schicksal von Fallobst kümmert sich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 911. Obst, das von überhängenden Zweigen direkt in Nachbars Garten fällt oder wegen der Hanglage eines steilen Grundstücks dorthin rollt (so genannter Überfall oder Hinüberfall), gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem es gelandet ist. ARAG Experten warnen allerdings: Er darf nicht nachhelfen, dass das fremde Obst bei ihm landet und keine überhängenden Früchte abpflücken. Auch schütteln darf er den Baum nicht, damit sie abfallen. Wer sich nicht daran hält, muss die Ernte herausgeben. Umgekehrt darf der Baumeigentümer sein Obst zwar pflücken, dabei aber nicht das Grundstück des Nachbarn betreten. Obst, das auf öffentliche Wege fällt, gehört allerdings nicht der Gemeinde, sondern steht weiterhin dem Eigentümer des Baumes zu.
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Vorsicht Sturm!
Bei einem spätsommerlichen Sturm muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die erheblichen Schaden anrichten können. Lässt man die nötige Vorsicht vermissen, verliert man unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. In einem beispielhaften Fall unterhielt ein 89 Jahre alter Mann eine Wohngebäudeversicherung. Als ein Sturm mit Windstärke 8 tobte, wurden das Markisentuch und der Gelenkarm der Markise über der Terrasse des alten Herrn stark beschädigt. Er ließ die Schäden zu einem Preis von 1.785 Euro reparieren; diese Kosten sollte seine Versicherung ihm erstatten. Doch diese weigerte sich unter Hinweis darauf, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt habe, da er die fragliche Markise bei den ersten Anzeichen des aufziehenden Sturms nicht zur Gänze eingefahren hatte. Die zuständige Richterin gab der Versicherung Recht: Es müsse jedermann klar sein, gerade auch einem Mann mit langjähriger Lebenserfahrung, dass es bei Windstärke 8 zu Windstößen kommen könne, die auch eine moderne Markise zerstören können. Da der Kläger dies ignoriert hatte, bestand nach Auskunft der ARAG Experten kein Versicherungsschutz mehr (Amtsgericht München, Az.: 112 C 31663/08).
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Augenmaß beim Pilze sammeln!
Die spätsommerliche Wärme nach lässt vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Sehr zur Freude der immer größer werdenden Sammlerschar! Mancherorts riskieren sie allerdings ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im bei Pilzkennern besonders beliebten Nationalpark Eifel, ist das Sammeln generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) außerdem zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese “aus der Natur zu entnehmen” und sie “in Besitz zu nehmen”. Laut ARAG Experten enthält die BArtSchV allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig.
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Vorsicht Ernte!
Es ist Spätsommer – die Erntezeit steht vor der Tür! Oft unterschätzen Auto- oder Motorradfahrer die Dimensionen von Mähdreschern und Traktoren – mit bösen Folgen. Wo geerntet wird, ist daher besondere Vorsicht angesagt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen können für Auto- und Motorradfahrer zur Gefahr werden. Häufig schätzen andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit der Kolosse auch falsch ein. So kommt es dann zu folgenschweren Kollisionen. Schmutz oder Ladung können die Bremslichter oder Blinker verdecken, schlecht gesicherte Ladung kann herunterfallen. Auto- und Motorradfahrer sollten daher immer besonders vorsichtig an die Maschinen heranfahren, bremsbereit sein und sie nur langsam überholen. Erntefahrzeuge wie Mähdrescher sind meist auch besonders breit und haben beim Abbiegen einen größeren Radius als ein Pkw. Auch vor verschmutzten Fahrbahnen bei Ein- und Ausfahrten an Feldern ist für Auto- und besonders für Zweiradfahrer Vorsicht geboten. Bei Regen verwandeln sich dann die Erdklumpen in eine gefährliche Rutschbahn, warnen ARAG Experten.
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