Mo. Okt 7th, 2024

Wiesbaden (ots) – Im Jahr 2020 stellte Arbeitslosigkeit für fast jede fünfte überschuldete Person (19,7 %), die eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchte, den Hauptauslöser der Überschuldung dar. Als zweithäufigster Grund der Überschuldung wurden Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 16,5 % genannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben 588 000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen. 2019 lag dieser Wert bei etwas über 582 000 Personen. Inwieweit diese Erhöhung durch die Corona-Pandemie bedingt ist, kann anhand der Daten nicht ermittelt werden.

Überschuldete sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen

Bei der Mehrheit der im Jahr 2020 beratenen Personen lag Arbeitslosigkeit vor (43,4 %) – unabhängig davon, ob diese als Hauptauslöser genannt wurde oder nicht. Der übrige Anteil war entweder abhängig erwerbstätig (35,3 %), selbstständig tätig (1,1 %) oder anderweitig nicht erwerbstätig (20,3 %; z. B. Rentner/-innen). Bei Personen, die von Überschuldung betroffen sind, kommt Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich häufig vor; die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2020 laut Bundesagentur für Arbeit insgesamt bei 5,9 %.

Die durchschnittliche Schuldenlast lag bei 29 230 Euro

Durchschnittlich betrugen die Verbindlichkeiten von überschuldeten Personen 29 230 Euro. Erwerbstätige hatten dabei deutlich höhere Verbindlichkeiten (37 038 Euro) als Arbeitslose (21 069 Euro). Überschuldete mit einer Arbeitsstelle weisen mit durchschnittlich 1 440 Euro im Vergleich zu Arbeitslosen (934 Euro) allerdings auch ein höheres Netto-Einkommen auf, das den Schulden gegenübersteht. Insgesamt waren die Rückstände für überschuldete Personen mit beruflicher Anstellung 26-mal so hoch wie ihr monatliches Einkommen, bei Arbeitslosen lag dieser Faktor der Überschuldungsintensität bei 23.

Methodischer Hinweis:

Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2020 beruhen auf Angaben von 593 der insgesamt rund 1 430 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland. Sie haben anonymisierte Daten von rund 143 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereitgestellt. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig; es gibt keine Auskunftspflicht. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit aller durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen in den Bundesländern hochgerechnet.

Zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik können detaillierte Daten und Zeitreihen in der Datenbank GENESIS-Online (63511) sowie in der Fachserie 15, Reihe 5 abgerufen werden.

Zusätzlich zeigt der Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamtes die Erreichbarkeit der nächsten Beratungsstelle von verschiedenen Standorten in ganz Deutschland.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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