Ein neues Jahr bringt neue Regelungen. Stichwortartig möchten wir die wichtigsten Änderungen für den Bereich des Arbeitsrechts darstellen:
1. Eine neue Möglichkeit der Teilzeit wurde mit der Brückenteilzeit eingeführt. Arbeitnehmer die länger als 6 Monate in einem Unternehmen sind, können ab einer Betriebsgröße von mehr als 45 Arbeitnehmern die Arbeitszeit für einen Zeitraum von 1-5 Jahren reduzieren.
2. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird ab dem 1.1.2019 wieder paritätisch geteilt
3. Das Qualifizierungchancengesetz regelt einen erweiterten Anspruch auf Weiterbildung. In Teilen wird dieser durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
4. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,84 € auf 9,19 € pro Stunde
5. Die Überlassung von Dienstfahrrädern ist steuerfrei möglich. Bei Elektro – und Hybridfahrzeugen wird ein Steuersatz von 0,5 % anstatt 1 % in Ansatz gebracht.
Aus praktischer Sicht dürfte die Brückenteilzeit in der arbeitsrechtlichen Welt den größten Platz einnehmen. Personalabteilungen sollten sich hier auf Anträge vorbereiten.
Robert C. Mudter
Mudter & Collegen ist eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht ausgerichtete Spezialkanzlei. Wir unterstützen Arbeitgeber, Manager und Führungskräfte
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