Der Herbst hat uns fest in seinem nasskalten Griff: Grauer Himmel, Regen und vor allem Nebel bestimmen die Wetterlage in Deutschland und behindern den Verkehr beträchtlich. ARAG Experten erinnern deshalb an einige wichtige Tipps, die Autofahrern bei Nebel das Leben erleichtern.
-Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.
-Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.
-Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.
-Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und Gegenverkehr blenden kann.
-Abblendlicht und Nebelscheinwerfer! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.
-Nebelschlussleuchten! Erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.
-Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.
-Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren.
-Sichtweiten unter 50 Meter! Hier kann es laut ARAG Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere LKW oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.
Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de
Brigitta Mehring
ARAG SE
brigitta.mehring@arag.de