Zum 30. September 2019 fand erneut der automatische Austausch von Finanzdaten statt. Wer noch Schwarzgeld auf Auslandskonten hat, kann nach wie vor eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
Der automatische Austausch von Finanzdaten (AIA) findet regelmäßig Ende September statt. Auch in diesem Jahr hat das Bundesfinanzministerium wieder mir rund 100 Staaten die Finanzdaten ausgetauscht. Für die Behörden ist der AIA ein scharfes Schwert im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Nicht nur Staaten wie Liechtenstein, Luxemburg, Österreich oder die Schweiz, sondern auch zahlreiche andere Länder, die einst als Steueroasen galten, beteiligen sich an dem Austausch.
Auf diesem Weg erhalten die deutschen Steuerbehörden ungeheure Datenmengen und Auskünfte über Auslandskonten, Einkünfte, Zinsen und Dividenden. Auf der anderen Seite bedeutet dies für Steuersünder, die noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert habe, dass sie die Steuerhinterziehung kaum noch vor dem deutschen Fiskus verbergen können. Um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden, besteht nach wie vor die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/ .
Da das Risiko, dass die Steuerhinterziehung auffliegt immer größer wird, sollten Steuersünder die Selbstanzeige nicht auf die lange Bank schieben. Denn die Selbstanzeige kann nur erfolgreich sein, wenn noch kein Sperrgrund für sie vorliegt. Das heißt, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt worden sein darf.
Dennoch sollte eine Selbstanzeige immer gut vorbereitet sein und nicht als Schnellschuss auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Sie muss alle relevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Für den Laien sind diese hohen Anforderungen kaum zu erfüllen. Wer es dennoch darauf ankommen lässt und auf kompetente juristische Beratung verzichtet, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte bei einer Selbstanzeige hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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