Do. Okt 10th, 2024

In der Regel wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, da etwas nachweisbares passiert ist. Der Arbeitnehmer hat eine konkrete Vertragsverletzung begangen, im Extremfall zum Beispiel etwas mitgehen lassen und dies kann ihm nachgewiesen werden. Eine Kündigung ist jedoch auch möglich, wenn nur ein Verdacht besteht. Allerdings muss es sich dabei um einen dringenden Verdacht handeln. Gerade aufgrund der grundgesetzlich garantierten Unschuldsvermutung sind die Anforderungen an einen solchen Kündigungsgrund von der Rechtsprechung sehr hoch gesetzt. Das BAG hat nun die zu stellenden Anforderungen an eine Verdachtskündigung spezifiziert. Nach der neuen Entscheidung des BAG (Urteil vom 25.04.2018 2 AZR 611/17) muss der Arbeitgeber im Rahmen der vorbereitenden Anhörung dem Arbeitnehmer einen konkreten Vorwurf mitteilen. Der Arbeitnehmer muss also genau wissen worum es geht. Eine pauschale Anhörung reicht also nicht aus.

Robert C. Mudter
Die Kanzlei Mudter & Collegen ist eine Spezialkanzlei für Arbeitsrecht. Fachanwälte für Arbeitsrecht betreuen bundesweit von Frankfurt aus Führungskräfte, Manager und Arbeitgeber.

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