So. Aug 4th, 2024

Am 3. März ist der Internationale Tag des Artenschutzes. An diesem Tag wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist vor allem der Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten, die durch Handelsinteressen gefährdet sind. Doch die aktuelle Rote Liste der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) vom Juli 2019 zeigt, dass mehr Tier- und Pflanzenarten als je zuvor bedroht sind: Knapp 30.000 Arten sind durch Wilderei, Klimakrise oder Zerstörung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen vom Aussterben bedroht. Aber auch Massentourismus und der ungebrochene Trend zu Fernreisen sorgen dafür, dass die biologische Vielfalt dezimiert wird.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen zahlreiche Mitbringsel, die unter das Artenschutzübereinkommen fallen. Während die “bewussten” Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es oft unwissende Touristen, die die hohen Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen. Denn obwohl man etwa ein Tierskelett in Afrika öffentlich auf einem Markt erstanden hat, kann es dennoch sein, dass dieses unter die Regelungen zum Artenschutz fällt und demnach in Deutschland eine hohe Geldbuße fällig wird. Dass der Tourist das illegale Mitbringsel am Zoll abgeben muss, versteht sich von selbst. Auch Gegenstände, die augenscheinlich nichts mit dem Aussterben oder der Quälerei von Tieren zu tun haben, können dem Reisenden zum Verhängnis werden: Für die Gewinnung von Kleidungsstücken aus Shahtoosh-Wolle beispielsweise müssen Antilopen nicht geschoren, sondern geschlachtet werden.

Vor dem Kauf informieren
Während vielen Deutschen bekannt ist, dass etwa das heimische “Edelweiß” unter Naturschutz steht, sieht das bei Pflanzen oder Tieren im Ausland schon ganz anders aus. Manche Sachen dürfen eingeführt werden, wenn man deren legalen Erwerb beweisen kann. Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, raten die ARAG Experten Urlaubern, sich zu erkundigen, ob das Mitbringsel ihrer Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefern der Internetauftritt des deutschen Zolls und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) Informationen. Unter www.wisia.de, der Artenschutzdatenbank des BfN, findet man eine Auflistung aller Tier- und Pflanzenarten, die unter die Artenschutzbestimmung fallen.

Bedrohte Tierarten in Deutschland
Auch hierzulande gibt es zahlreiche bedrohte Tierarten. Laut BUND gibt es etwa 70.000 verschiedene Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen in Deutschland, von denen rund 7.000 Arten als gefährdet gelten oder sogar vom Aussterben bedroht sind. Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Durch Naturschutzmaßnahmen haben sich die Bestände zahlreicher Arten, darunter beispielsweise Wölfe, Biber oder Fischotter, deutlich erholt.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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