Frankfurt, 23. November 2018 – Das vom Bundesjustizministerium in Aussicht gestellte Bestellerprinzip beim Wohnungskauf, nach dem künftig Immobilien-Eigentümer den mit dem Verkauf betrauten Makler bezahlen sollen, werde zu “keiner Kostenersparnis für Verbraucher führen”. Darauf hat Bernd Lorenz, Geschäftsführer des Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept (https://www.immoconcept.eu)hingewiesen. Es sei eher zu befürchten, dass die Maklerkosten in den Hauswert eingepreist werden, was am Ende die Nebenkosten beim Hauskauf und die steuerliche Belastung für die Käufer in die Höhe treibe, warnt Lorenz.
Im Grundsatz sei das Bestellerprinzip “eine konsequente Auslegung des BGB”. Man könne daher von einer fairen Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sprechen. “Das alleine ist aber zu kurz gesprungen”, so Lorenz weiter. Wolle man Verbraucher tatsächlich schützen und fair behandeln, müssten die als Makler auftretenden Akteure “einen Qualifikationsnachweis erbringen, wie es in der Beraterbranche und insbesondere in den angelsächsischen Ländern schon lange Basis für Maklergeschäfte ist”. Nur daraus ergebe sich ein wirklicher Mehrwert für Immobilienkäufer.
Darüber hinaus plädiert Bernd Lorenz für eine gesetzliche Neuregelung, nach der die Beratung von Käufern und Verkäufern “ohne Bezug zum Hauptvertrag auf Honorarbasis abgerechnet werden kann”. Auch dies sein in angelsächsischen Ländern ebenso wie in den Niederlanden üblich. Die eigentliche Beratungsleistung werde damit aufgewertet und zugleich unabhängig vom Verkaufspreis. Für manche Makler ohne fachliche Qualifikation entfalle damit der Reiz, “mit einer wie auch immer gearteten Form der Beratung einen Maximalpreis zu erzielen”, erklärt Lorenz. Man werde die Diskussion zur geplanten Gesetzesänderung weiter mit großem Interesse verfolgen. “Es bleibt zu hoffen, dass Bundesregierung und Bundestag das Thema mit Bedacht und Kompetenz umsetzen.”
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