Eine zahnmedizinische Behandlung führt nach den bisherigen Erkenntnissen nicht zu einer erhöhten Ausbreitung der Infektion mit COVID19. Weltweit trugen zahnmedizinische Behandlungen weder bei Patienten noch beim zahnmedizinischen Fachpersonal zu höheren Infektionszahlen bei.
Generell gelten in Zahnarztpraxen seit Jahren hohe Standards für Hygiene und Infektionsschutz. Diese Regeln folgen den Arbeitsschutzbestimmungen, dem Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Auf Basis der Hinweise durch das RKI hat die Bundeszahnärztekammer erweiterte Empfehlungen für zahnmedizinische Abläufe und verwendete technische Geräte veröffentlicht. Das RKI verweist für den Bereich Zahnmedizin auf die Bundeszahnärztekammer.
Infektionsschutz ausgeweitet
Angesichts der Coronakrise verschärfen deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte den Infektionsschutz. Zum Beispiel besuchen Patienten Zahnarztpraxen mit ausgeweiteter räumlicher und zeitliche Trennung. Die zahnärztlichen Teams sind für besondere Maßnahmen während einer Behandlung sensibilisiert und geschult. Grundsätzlich ist Hygiene ein wichtiger Bestandteil von Aus-, Fort- sowie Weiterbildungen. Patienten können darauf vertrauen, dass die Schutzmaßnahmen in den Praxen eingespielt sind und ständig kontrolliert werden. Die Empfehlungen zu Distanzregelung, Dekontaminationsmaßnahmen und der allgemeinen Infektionsausbreitung aktualisiert die Bundeszahnärztekammer ständig.
Zahnmedizinische Behandlung wichtig für allgemeine Gesundheit
Werden alle Empfehlungen berücksichtigt, steht einer zahnmedizinischen Behandlung nichts im Weg. Die Wissenschaft weist seit Jahren auf die engen Zusammenhänge zwischen zahnmedizinischen und medizinisch bedeutsamen Erkrankungen hin. Je länger z.B. eine chronische Entzündung wie bei einer Parodontitis unbehandelt bleibt, desto mehr Bakterien und Entzündungsstoffe gelangen in die Blutbahn und in den Körper. Das kann weitreichende Folgen haben. „Die Parodontitis ist eng mit Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen verknüpft“, erklärt Dr. Michael Eremenko, Universitätsmedizin Greifswald. „Insbesondere der Zusammenhang zwischen Parodontitis und einem erhöhten Herzinfarktrisiko ist bereits seit längerem bekannt. Eine Verzögerung jeglicher Behandlungsmaßnahmen aber auch notwendiger Kontrollen birgt Risiken, die man immer mit dem Zahnarzt besprechen sollte.
Hygienestandards auch in zahntechnischen Laboren
Die verschärften Hygienestandards gelten natürlich für den gesamten Prozess von der Zahnarztpraxis bis zum zahntechnischen Labor. So können Patienten darauf vertrauen, dass Zahnärzte und Zahntechnikermeister Zahnersatz, Reparaturen oder Schienen während des gesamten Arbeitsablaufs hygienisch einwandfrei fertigen.
Was tun bei Husten, Schnupfen oder Fieber?
Patienten, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, sollen eine Zahnarztpraxis nicht ohne einen vorherigen Telefonanruf aufsuchen. Hier muss vorab im Gespräch geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Behandlung erfolgen kann.
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