“Die Stimmung ist schlecht bei uns.” So kommentiert der Betriebsratsvorsitzende den Sozialplan des Unternehmens, der 117 Arbeitsplätze wegfallen lässt; weser-kurier.de berichtet darüber am 27.02.2017. Was betroffene Arbeitnehmer jetzt tun können, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wenn die Lloyd-Werft betriebsbedingt kündigt, muss sie das Kündigungsschutzgesetz beachten; die Sozialauswahl fällt schwer unter Mitarbeitern, die lange dabei sind, die Familien und Kinder unterhalten, und: Hätte der Mitarbeiter nicht doch woanders im Unternehmen eingesetzt werden können? Viele Arbeitnehmer werden sich zu Unrecht wiederfinden auf der Liste, die vorgesehen ist für Transfergesellschaft oder betriebsbedingte Kündigung.
In beiden Fällen droht den Arbeitnehmern häufig entweder Arbeitslosigkeit oder eine Beschäftigung zu deutlich unattraktiveren Konditionen; eine höhere Abfindung wäre jetzt hilfreich, oder man klagt sich vor dem Arbeitsgericht in die Belegschaft zurück.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Jedem der 117 Mitarbeiter kann ich nur empfehlen, eine Kündigungsschutzklage in Erwägung zu ziehen: Häufig sind die betriebsbedingten Kündigungen rechtlich zweifelhaft, und manch ein Arbeitgeber zahlt vor dem Arbeitsgericht eine deutlich höhere Abfindung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber erst einmal Kündigungsschutzklage einreichen, nach Zugang der Kündigung hat man dafür nur 3 Wochen Zeit.
Reden Sie mit Fachanwalt Bredereck über Ihre Kündigung: Welche Chancen hat eine Kündigungsschutzklage? Was ist von dem Abfindungsangebot der Lloyd-Werft zu halten? Welche Abfindung kann man vor dem Arbeitsgericht erreichen? Mit der Aussicht auf eine satte Abfindung schaut man dann schon optimistischer in die Zukunft. Das Erstgespräch bei Fachanwalt Bredereck über die Chancen von Abfindung und Kündigungsschutzklage ist kostenlos.
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