Mo. Aug 12th, 2024

Lahr (ots)

Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) im Diesel-Abgasskandal spricht eine klare verbraucherfreundliche Sprache: Bei der Daimler AG geht es nicht nur um das sogenannte Thermofenster. Der 6. Zivilsenat entschied am 13. Juli 2021, dass das Oberlandesgericht Koblenz (Az. VI ZR 128/20) erneut verhandeln muss. Denn der Kläger wirft Daimler auch die Verwendung anderer Abschalteinrichtungen vor, und diesen Vorwürfen sind die OLG-Richter nicht nachgegangen. Dabei geht es unter anderem um die Manipulation des Kühlmittelsystems. Damit sollen die gesetzlichen Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr werde die Umwelt verpestet.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Skandals. Die Manipulationen, die das OLG Koblenz jetzt untersuchen muss, sind derzeit auch Gegenstand der Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Die Inhaber von Dr. Stoll & Sauer führen für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seit dem 7. Juli 2021 die Musterklage gegen die Daimler AG an.

Im Daimler-Skandal geht es nicht mehr nur um das Thermofenster

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in dem aktuellen BGH-Urteil mit der angeordneten Neuverhandlung des Verfahrens am OLG Koblenz einen deutlichen Erfolg für die Verbraucher. Denn im Abgasskandal von Daimler geht es schon lange nicht mehr ausschließlich um das Thermofenster, mit dem die Abgasreinigung in den Motoren an die Außentemperatur gekoppelt und letztlich die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten wird. Dr. Stoll & Sauer fasst das BGH-Urteil kurz zusammen und bewertet die Entscheidung:

  • Zwar hat der BGH erneut klar gemacht, dass “der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen”. Zur Sittenwidrigkeit müssen “weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen”, argumentierte der Senat in seiner Pressemitteilung vom 13. Juli 2021.
  • Hier geht es vor allem aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer um die Frage, ob Daimler die Zulassungsbehörde getäuscht hat. Doch die schweigt sich zu diesem Thema aus, obwohl zu zahlreichen Mercedes-Modellen verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorliegen. Wenn Daimler vor Gericht diese Rückruf-Bescheide vorlegen muss, sind diese in der Regel geschwärzt.
  • Daimler bringt nach Ansicht von Dr. Stoll & Sauer verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren zum Einsatz. Unter anderem sollen Softwarefunktionen in der Motorsteuerung Anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei diesen Bedingungen wird die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb werden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind. Nach einer Fahrtdauer von 1.200 bis 2.000 Sekunden wechselt der Motor in einen Fahrmodus mit erhöhtem Schadstoffausstoß (sog. Zeiterkennung). Der geregelte Kühlmittelthermostat verringert außerhalb des Prüfzyklus die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart fährt die Abgasreinigung zurück (Bit 15). Außerhalb des Prüfstandes wird die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert. Zu dem entspricht das On Board Diagnosesystem nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Vor diesem geballten Hintergrund wirkt das in den Medien heiß diskutierte Thermofenster relativ unbedeutend.
  • Genau hier setzen die BGH-Richter mit ihrem Urteil an: “Unter den Umständen des Einzelfalles rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht aber konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen als prozessual unbeachtlich angesehen. Aus diesem Grund war die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, damit es die erforderlichen Feststellungen hierzu treffen kann.”
  • Die Vielzahl der Manipulationen sind der Grund dafür, warum sich die verbraucherfreundliche Wende im Daimler-Abgasskandal vor deutschen Gerichten in den vergangenen Monaten vollzogen hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln eine Verurteilung von Daimler nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Da ging es vor allem um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine Art Prüfstandserkennung. Daher ließ das OLG Köln keine Revision am BGH zu. Im aktuellen BGH-Verfahren geht es genau um eine solche Kühlmittelmanipulation.

Damit stehen die Chancen der Verbraucher vor Gericht ihre Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben. Derzeit vertreten die Inhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Damit stehen die Chancen der Verbraucher vor Gericht ihre Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben. Derzeit vertreten die Inhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

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Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

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Laura Jahn

Von Laura

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