Mi. Jun 26th, 2024

Mannheim (ots) – Auch in diesem Jahr wird die BGHW Erleichterungen bei der Beitragszahlung anbieten. Unternehmen, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können unbürokratisch eine zinslose Stundung beantragen, sobald sie den Beitragsbescheid erhalten haben. Das hat der Vorstand der BGHW entschieden. Das oberste Gremium der Selbstverwaltung verkündete zudem eine Personalie: Roland Kraemer, seit 2011 Mitglied im Vorstand, löst Dr. Rainhardt Freiherr von Leoprechting im Amt des BGHW-Vorstandsvorsitzenden der Arbeitgeberseite ab.

“Es zeigt sich einmal mehr, dass die BGHW flexibel und unbürokratisch auch in Krisenlagen reagieren kann. Hier hat sich die vorausschauende Politik des Vorstandes bewährt, ganz nach dem Motto ,Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not'”, erklärt der neugewählte Vorstandsvorsitzende der Arbeitgeberseite, Roland Kraemer, mit Blick auf die erhebliche finanzielle Belastung, die durch das Stundungsmodell auf die BGHW zukommt. Kraemer folgt Dr. Rainhardt von Leoprechting nach, der sich nach 13 Jahren an der Spitze der BGHW aus diesem Amt zurückzieht. Von Leoprechting bleibt Vorstandsmitglied und wird sich weiterhin in verschiedenen Gremien der Selbstverwaltung engagieren.

Weitere Informationen und Stimmen zum Vorstandswechsel finden Sie im E-Magazin “HUNDERT PROZENT” der BGHW: https://www.bghw.de/e-magazin/aenderungen-im-vorstand

Die gefassten Beschlüsse werden auch von der Arbeitnehmerseite begrüßt. Vorstandsvorsitzender und Arbeitnehmervertreter, Manfred Wirsch, sieht die Zahlungserleichterungen als wichtigen Beitrag, Arbeitsplätze zu sichern: “Wir wollen ein verlässlicher Partner für Versicherte und Unternehmen sein und alles dazu beitragen, die angespannte Situation nicht weiter zu verschärfen. ”

Zusätzlich entlastend wirkt sich auch ein stabiler Beitragsfuß aus, auf den sich der Vorstand zum sechsten Mal in Folge verständigen konnte.

Das Entlastungspaket der BGHW sieht folgendes vor:

Für Mitgliedsunternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind und die die sofortige Zahlung des Beitrags in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen würde, werden zinslose Stundungsmaßnahmen gewährt. Für diese Unternehmen hat der Vorstand folgende Regelungen beschlossen:

Diese Regelungen berücksichtigen zum einen die aktuelle angespannte Lage vieler Mitgliedsunternehmen, zum anderen aber auch die Liquiditätserfordernisse der BGHW. Warum die Liquiditätsfrage wichtig ist, erklärt sich mit dem besonderen Beitragsverfahren der Berufsgenossenschaften: Die BGHW erhebt jedes Jahr im Frühjahr kostendeckend die Beiträge, mit denen die Ausgaben des vergangenen Jahrs gedeckt werden. Das sind im Wesentlichen Ausgaben für Entschädigungsleistungen wie Rehabilitationsleistungen, Renten und Verletztengelder. Um weiterhin für ihre Mitgliedsbetriebe und Versicherten handlungsfähig zu bleiben, kann die BGHW auf die Beitragserhebung nicht verzichten.

Wichtig: Anträge nur online stellen

Ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung kann unbürokratisch über ein Online-Kontaktformular auf der Internetseite der BGHW gestellt werden. Die BGHW empfiehlt dringend diese Online-Möglichkeit zu nutzen, da die online gestellten Anträge am zügigsten und einfachsten bearbeitet werden können. Alle anderen Kontaktwege sind auch möglich. Doch die BGHW weist darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen, die per Post, E-Post, E-Mail oder Telefax zugeschickt werden, wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

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