(Mynewsdesk) Bis zum 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen umgesetzt sein. bpi solutions gibt Hilfestellung mit dem zertifizierten Datenschutzbeauftragten Marvin Büker bei Fragen rund um den Themabereich DSGVO und Digitalisierung.
Umfragen zufolge sind noch viele Unternehmen auf die umfassende Neuordnung des Datenschutzes nicht richtig vorbereitet. Und das, obwohl schon lange bekannt ist, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 umgesetzt sein muss. bpi solutions hat nicht nur das eigene Unternehmen entsprechend rechtskonform aufgestellt, sondern bietet mit Marvin Büker, dem zertifizierten Datenschutzbeauftragten bei bpi solutions, Unterstützung, sich auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen gut vorzubereiten.
Mit der neuen Verordnung sind alle Unternehmen in der Verantwortung, gleich ob international agierender Konzern, Mittelständler oder Einzelunternehmer. Ab Ende Mai 2018 können schon für eine nicht rechtskonforme Außendarstellung im Internet oder in den sozialen Medien sowie im E-Mail-Marketing Sanktionen drohen. Und das kann richtig teuer werden. Drastische Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes zwingen zum Handeln. Dem Unternehmer obliegt eine entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Umsetzung.
Im Weiteren hat der nationale Gesetzgeber die Öffnungsklauseln der DSGVO genutzt, um ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit Anbindung an die DSGVO zu schaffen. Da die DSGVO in Teilbereichen zwingend ein Qualitätsmanagement vorsieht, sollte jedes Unternehmen ein stabiles, nachweisbares Datenschutzmanagement einrichten und sich im Idealfall durch einen zertifizierten Datenschutz-Auditor zertifizieren lassen. Mit qualifizierter Unterstützung ist die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung gut zu meistern. bpi solutions bietet Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinien und Nachweise für den Datenschutz.
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