Obwohl er die Strafe bei den Bundespolizisten bezahlen konnte, durfte er trotzdem nicht mit seinem PKW weiterfahren. Ein Gericht hatte die Entziehung seiner Fahrerlaubnis angeordnet. Nachdem der 43-Jährige seinen Führerschein abgegeben hatte, durfte er weiterreisen. Das Auto musste er aber stehen lassen.
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