Die Bundespolizei hat am Wochenende drei Strafvollstreckungshaftbefehle vollstreckt und hat 4500,- Euro an Geldstrafen eingezogen.
Bereits am Freitagabend wurde eine 31-jährige Belgierin an der Ausfahrt Aachen-Zentrum, an der BAB 4, festgenommen. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen mit Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gesucht. Da sie die verhängte Geldstrafe von 1500,- Euro zahlen konnte, blieb ihr eine Haftstrafe von 50 Tagen erspart. Sie wird aber auch weiterhin von der Justiz hören, da die Beamten ein Strafverfahren wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln einleiteten. In ihrem Besitz waren kleinere Mengen an Marihuana. Sie konnte im Anschluss die Fahrt fortsetzen.
Einen Tag später ging den Beamten am Rastplatz Königsberg, an der BAB 44, ein 22-jähriger Mann aus Bosnien-Herzegowina ins Fahndungsnetz. Gegen ihn bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau wegen Urkundenfälschung. Er hatte es 2019 zugelassen, dass jemand mit seinem nicht versicherten Fahrzeug und einer auf seinen Namen gefälschten Versicherungsbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr gefahren war. Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 520,- Euro zahlen konnte, blieb ihm die ersatzweise verhängte Freiheitsstrafe von 30 Tagen erspart. Er konnte im Anschluss seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagmorgen wurde ein 23-jähriger Rumäne, der von der Staatsanwaltschaft Weiden wegen Urkundenfälschung mit Haftbefehl gesucht wurde, festgenommen. Er hatte 2019 ein Fahrzeug mit gefälschten ungarischen Kennzeichen im Straßenverkehr geführt, um über eine fehlende Zulassung und dem fehlenden Versicherungsschutz hinwegzutäuschen. Diesbezüglich wurde er zu einer Geldstrafe von 2475,- Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe vor Ort entrichten konnte, blieb er von der ersatzweisen 120-tägigen Haftstrafe verschont. Nach Zahlung der Geldstrafe setzte er seine Fahrt fort.
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