Die Kontrolle des jungen Mannes um 15:40 Uhr ergab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin per Haftbefehl nach ihm suchte.
Bereits im Juli 2013 hatte das Amtsgericht Tiergarten den aus Polen stammenden Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 75 Euro oder 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Der Straftäter zahlte aber nur einen Teilbetrag und kam der Aufforderung zum Haftantritt der Restfreiheitsstrafe von 23 Tagen nicht nach. Die Staatsanwaltschaft suchte deshalb per Haftbefehl nach ihm.
Da der 23-Jährige die noch ausstehende Geldstrafe und weiteren Kosten von insgesamt 189 Euro nicht bezahlen konnte, brachte ihn die Bundespolizei am heutigen Dienstag in die Justizvollzugsanstalt Cottbus.
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