Fr. Okt 4th, 2024
Berlin – Westkreuz, Grunewald, Königs Wusterhausen (ots) – Bundespolizisten nahmen am vergangenen Wochenende gleich mehrere Graffiti-Sprüher fest.

In der Nacht von Freitag auf Samstag besprühten um 02:15 Uhr zwei Männer eine in der Zugbildungsanlage Westkreuz abgestellte S-Bahn mehrfarbig auf etwa 15 Quadratmeter, während ein Dritter als Warnposten fungierte. Bahnsicherheitskräfte alarmierten die Bundespolizei, die zwei 19-jährige Männer festnehmen konnte, während einem Sprüher die Flucht gelang. Bei der Festnahme stürzte einer der jungen Männer und verletzte sich an der Schulter. Der bereits wegen Graffiti polizeilich bekannte Oberhavelländer wurde zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Sein Berliner Begleiter konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle verlassen.

Nur 40 Minuten später besprühten drei Jugendliche insgesamt 25 Quadratmeter Wandfläche auf dem S-Bahnhof Grunewald. Bei der Flucht über die Gleise konnten Bahnsicherheitsmitarbeiter und Zivilbeamte der Bundespolizei zwei 15-Jährige festnehmen. Der Komplize entkam unerkannt.

In der Nacht zum Sonntag nahm die Bundespolizei weitere fünf Männer im Alter von 23-36 Jahren fest. Diese besprühten einen abgestellten S-Bahnzug in Königs Wusterhausen auf einer Gesamtfläche von etwa 51 Quadratmetern. Mitarbeiter der Bahnsicherheit beobachteten sie dabei und konnten alle Täter bei der anschließenden Flucht stellen. Die alarmierten Bundespolizisten nahmen die teilweise bereits wegen ähnlicher Delikte polizeibekannten jungen Männer aus Berlin und Magdeburg vorläufig fest.

Alle Täter erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung. Sie konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihren Weg teilweise allein fortsetzen oder wurden an die Eltern übergeben. In allen Fällen stellten die Beamten diverse Sprayerutensilien sicher.

Die Bundespolizei weist darauf hin: Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten. Insbesondere Jugendliche unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten.

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