Der erste Fall ereignete sich Mittwochfrüh gegen 4:20 Uhr. Bundespolizisten kontrollierten einen 48-jährigen polnischen LKW-Fahrer auf der Bundesautobahn 12, an der Raststätte Frankfurter Tor. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) seit März 2014 per Haftbefehl nach dem in Gorzow (Polen) wohnenden Mann sucht. Er hatte noch eine 30-tägige Haftstrafe wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verbüßen. Da seine Ehefrau die ausstehende Strafe von knapp 765 Euro bei der Bundespolizei in Frankfurt (Oder) beglich, blieb ihm der Weg ins Gefängnis erspart und er konnte seine Fahrt nach Polen fortsetzten.
Nur vier Stunden später musste ein junger Mann aus dem Tschad ins Gefängnis. Die Beamten kontrollierten den 20-Jährigen im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen des Erschleichens von Leistungen vor. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte den Schwarzfahrer im Mai 2015 zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Da er die Strafe nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Beamten für die nächsten 30 Tage in die JVA Cottbus.
Ebenso erging es einen 25-Jährigen aus dem Kosovo. Auch ihn brachten Bundespolizisten in die JVA Cottbus. Zuvor hatten ihn polnische Grenzschützer gegen 11:20 Uhr an die Bundespolizei überstellt. Er war unerlaubt in Polen eingereist. Bei der Überprüfung des Mannes kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz seit Dezember 2015 nach ihm wegen Diebstahls suchte. Die geforderte Strafe und weitere Kosten von insgesamt knapp 125 Euro konnte er nicht bezahlen und muss daher nun für zehn Tage ins Gefängnis.
Im vierten Fall vollstreckten die Beamten einen Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Polen. Der Mann war Insasse eines Reisebusses, den die Streife am Donnerstagmorgen gegen 2:10 Uhr auf der Bundesautobahn 12, an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder) Mitte, kontrollierte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg suchte seit März 2014 nach dem Mann. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 41-Jährigen im April 2013 zu einer Geldstrafe von 240 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Ein Bekannter bezahlte die Geldstrafe für ihn bei der Hamburger Polizei. So blieb dem Gesuchten der Gang ins Gefängnis erspart.
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