Mi. Aug 7th, 2024
Frankfurt (Oder) (ots) – Am zurückliegenden Wochenende vollstreckten Bundespolizisten zwei Haftbefehle auf der Bundesautobahn 12.

Die erste Festnahme durch eine Bundespolizeistreife gelang bereits am Freitag gegen 14:30 Uhr auf dem Rastplatz Frankfurter Tor (BAB 12). Dort kontrollierten die Beamten einen 37-jährigen Mann aus Litauen.

Bei der Überprüfung des Mannes stießen die Bundespolizisten auf einen aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden (Bayern). Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte das Amtsgericht Weiden den Litauer im März 2015 zu einer Geldstrafe von insgesamt 370 verurteilt. Er konnte die geforderte Summe bezahlen und entging damit einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Am Sonntag gegen 14:10 Uhr griffen Bundespolizisten erneut eine gesuchte Person auf. In dem Fall war es ein 25-jähriger Mann aus Polen, gegen den die Staatsanwaltschaft Braunschweig (Niedersachsen) einen Haftbefehl erlassen hatte. Er war auf dem Weg nach Polen, als ihn Beamte auf dem Rastplatz Biegener Hellen (BAB 12) kontrollierten. Das Amtsgericht Braunschweig hatte den 25-Jährigen im April 2015 wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu insgesamt 1.577 Euro Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt.

Da Familienangehörige die offene Geldstrafe bei einer hessischen Polizeidienststelle einzahlten, konnte auch er die 30-tägige Haftstrafe abwenden.

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