Di. Sep 24th, 2024
Angermünde (Uckermark) (ots) – Bundespolizisten nahmen am Montag in Angermünde einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter fest.

Gegen 10:00 Uhr kontrollierten Beamten einen 34-jährigen Autofahrer. Er konnte keinen Führerschein vorweisen. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, war das nicht das erste Mal. Das Amtsgericht Tiergarten suchte den Berliner seit September 2016 mit Untersuchungshaftbefehl, weil er vorsätzlich ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Außerdem hatte er noch eine offene Rechnung bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Die hatte ebenfalls im September 2016 Haftbefehl gegen ihn erlassen, nachdem ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im August 2015 wegen Körperverletzung verurteilt hatte. Da er die offene Geldstrafe in Höhe von 682 Euro bezahlte, konnte er zumindest eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen Gefängnis abwenden.

Der Wiederholungstäter erhielt erneut eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wurde verhaftet und zur Untersuchungshaft an das Amtsgericht Tiergarten übergeben.

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