Am Samstagmorgen (26. Mai) wollte gegen 6:30 Uhr ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger nach Bukarest reisen. Bei der Ausreisekontrolle fanden Bundespolizisten heraus, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag. Nachdem der 33-Jährige die durch das Amtsgericht Tiergarten im November 2016 verhängte Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen in Höhe von 1000 Euro gezahlt hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagabend (27. Mai) kam eine 21 Jahre junge Frau mit einem Flug aus Liverpool am Flughafen in Berlin-Schönefeld an. Bei ihrer Kontrolle ermittelten die Beamten, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig seit Ende letzten Jahres per Haftbefehl nach ihr suchte. Die wegen Betruges durch das Amtsgericht Leipzig im September 2017 verurteilte Spanierin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu entrichten. Da sie die Strafe an Ort und Stelle bezahlte, konnte sie die festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden.
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