Gegen 6:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen in Richtung Berlin fahrenden Linienbus auf der Bundesautobahn 12, Rastplatz Biegener Hellen Nord. Bei der Überprüfung eines 26-jährigen Mitreisenden stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg seit Januar 2017 nach dem Litauer fahndete. Er wurde im Februar 2016 durch das Amtsgericht in Hamburg wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Da das Hamburger Gericht die Bewährung widerrufen hatte, brachten Beamte den Mann in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
Die zweite Feststellung gelang nur knapp 40 Minuten später, bei der Kontrolle eines polnischen Kleintransporters auf der Bundesautobahn 12, in Fahrtrichtung Polen. Bei der Überprüfung des 22-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass der Pole seit knapp zwei Wochen von der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Diebstahls mit Haftbefehl gesucht wird. Das Amtsgericht in Prenzlau hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 120 Euro oder 24 Tagen Restersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nach Zahlung der Geldstrafe zusätzlich der Kosten in Höhe von 260 Euro, konnte der 22-Jährige seine Reise fortsetzen.
Den dritten Fahndungserfolg hatte eine deutsch-polnische Streife gegen 23:35 Uhr bei der Kontrolle eines estnischen Reisebusses auf der Bundesautobahn 12. Die deutschen und polnischen Beamten stellten einen 34-jährigen Fahrgast fest, nach dem die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fahndete. Ihn brachten die Beamten zur Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe von 246 Tagen in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
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