Sa. Aug 24th, 2024
Frankfurt(Oder) (ots) – Montagnachmittag vollstreckten Bundespolizisten bei einer Kontrolle auf der Bundesautobahn 12 zwei Haftbefehle. Berliner Justizbehörden suchten nach dem Mann.

Gegen 14:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den Gesuchten bei einer Fahrzeugkontrolle an der Anschlussstelle Müllrose. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin mit zwei Haftbefehlen nach dem Berliner sucht.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann im September 2011 wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 1.350 EUR oder 90 Tage Freiheitsstrafe. Da der Verurteile weder die Geldstrafe zahlte, noch die Haftstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft im August vergangenen Jahres den ersten Haftbefehl.

Das zweite Urteil fällte ebenfalls das Amtsgericht Tiergarten im September 2014. Diesmal verurteilte das Gericht den Neuköllner wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 EUR oder 30 Tage Freiheitsstrafe.

Da ein Bekannter des Verhafteten die geforderten Geldstrafen bei einer Berliner Polizeidienststelle zahlte, blieben ihm 120 Tage Gefängnisse erspart.

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