Mi. Okt 23rd, 2024

Bei der Überprüfung des 35-Jährigen stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft in Osnabrück im Oktober letzten Jahres einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Osnabrück hatte dem Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, kam auch er in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Der dritte im Bunde, der 31-jährige Fahrer des Fahrzeugs, konnte keinen Führerschein vorlegen. Eine Überprüfung ergab, dass polnische Behörden den Führerschein des Mannes im Jahr 2017 eingezogen hatten. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Anschließend musste er seine Reise zu Fuß fortsetzen.

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Laura Jahn

Von Laura

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