Eine Streife kontrollierte am Montag gegen 07:15 Uhr einen Fußgänger im Stadtgebiet Frankfurt (Oder), unweit des ehemaligen Grenzübergangs Stadtbrücke. Bei der Überprüfung des polnischen Mannes stellten die Beamten fest, dass gegen den 25-Jähirgen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam vorlag.
Der junge Mann wurde wegen Diebstahls im Mai 2014 vom Amtsgericht Zossen (Teltow-Fläming) zu einer Haftstrafe von 40 Tagen oder ersatzweise 673,50 Euro Geldstrafe verurteilt.
Nach Zahlung der Strafe, konnte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.
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