Fr. Jun 28th, 2024

Am 23. April 2021 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 die Insassen eines PKW.

In dem PKW befand sich neben den weiteren Insassen, ein mazedonischer Staatsangehöriger (42 Jahre), als Mitreisender.

Im Rahmen der polizeilichen Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass der 42-Jährige wegen Wohnungseinbruchdiebstahl zur Aufenthaltsermittlung und aufgrund einer Ausweisungsverfügung zur Festnahme ausgeschrieben ist. Zudem besteht gegen den 42-Jährigen bis November 2024 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland.

Wegen Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre und das Aufenthaltsgesetz wurde daraufhin durch die Bundespolizei, die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens am Amtsgericht Pirna angeregt.

In dem darauf durchgeführten beschleunigten Verfahren, wurde der 42-Jährige durch das Amtsgericht Pirna, zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200,- Euro verurteilt.

Nach Abschluss des beschleunigten Verfahrens erfolgte seine Zurückweisung nach Tschechien.

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