Bei der Kontrolle eines Fahrzeuges konnten Kräfte des Zolls zwei mit Haftbefehl gesuchte Personen feststellen. Die beiden Männer wurden durch die Bundespolizei festgenommen. Einer konnte die geforderte Geldstrafe bezahlen, der Zweite wurde aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kontrollierten Kräfte des Zoll ein mit drei Personen besetztes Fahrzeug, nach der Einreise nach Deutschland, am Grenzübergang Weil am Rhein – Autobahn. Bei der Überprüfung der Personen wurden bei zwei der Männer offene Haftbefehle festgestellt. Sie wurde an die Bundespolizei übergeben und durch diese festgenommen.
Gegen einen 29-Jährigen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Dem rumänischen Staatsangehörigen drohten 73 Tage Restfreiheitsstrafe, abzuwenden durch die Bezahlung der Geldstrafe in Höhe von 1460 Euro. Es gelang dem 29-Jährigen trotz der Nachtzeit seine Schwester zu erreichen, die die geforderte Geldstrafe bei der Bundespolizei in Konstanz einzahlen konnte. Nach der Zahlung wurde der 29-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Mit einem Untersuchungshaftbefehl wurde die zweite Person, ein 33-jähriger, rumänischer Staatsangehöriger gesucht. Gegen ihn besteht der Verdacht des Bandendiebstahls. Durch das Amtsgericht wurde der Haftbefehl bestätigt und der 33-Jährige im Anschluss durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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