Fr. Okt 4th, 2024

Richtigstellung der StVO-Novelle darf nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs erfolgen.

Ein minimaler Formfehler in der StVO-Novelle vom 28. April 2020 gibt Grund zur Hoffnung für viele, die den neuen Bußgeldkatalog seit Inkrafttreten stark kritisiert haben und eine Änderung forderten. Darunter auch Mobil in Deutschland e.V., der mit einer sehr erfolgreichen Petition über 160.000 Unterschriften gegen die neue „Führerscheinfalle“ der Straßenverkehrsordnung gesammelt hat. Jetzt appelliert der Automobilclub in einem Brief an die Verkehrsminister der Bundesländer: Einer Richtigstellung der StVO-Novelle darf nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs zugestimmt werden. Die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Vergabe von Fahrverboten muss wiederhergestellt werden.

Eine einzige fehlende Ziffer in der Rechtsgrundlage der StVO-Novelle sorgt jetzt dafür, dass in fast allen Bundesländern wieder der „alte“ Bußgeldkatalog angewendet wird. Das betrifft unter anderem die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung der Rettungsgasse oder das Abbiegen. Eine Korrektur der Rechtsgrundlage ist allerdings nicht ganz so einfach. Die Änderung muss erneut durch das Kabinett, den Bundestag und den Bundesrat entschieden werden.

„Den Autofahrern wurde durch den Formfehler in der StVO-Novelle quasi eine zweite Chance geschenkt. Da die Änderung ohnehin wieder alle politischen Organe durchlaufen muss, können die Verschärfungen des neuen Bußgeldkatalogs im Hinblick auf die Fahrverbote zurückgenommen werden.“, so Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. Zum größten Teil ist der Club mit den Punkten der StVO-Novelle einverstanden. Verkehrssicherheit spiele eine große Rolle und müsse auch weiterhin zum Ziel gesetzt werden. Die erhöhten Strafen bei Nichteinhaltung oder Befahren der Rettungsgasse oder den Verbesserungen beim Abbiegen seien durchaus sinnvoll und unterstützenswert. „Uns geht es lediglich um eine Entschärfung des Bußgeldkatalogs an einer einzigen Stelle: Es geht um die Geschwindigkeitsverstöße – um die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder und die zu schnelle Vergabe von Punkten und Fahrverboten. Ein Kompromiss, der dringend umgesetzt werden muss. Denn derzeit gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, das heißt, die Verschärfungen zur Rettungsgasse, Abbiegen und Co. sind momentan ausgesetzt“, so Haberland.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte ebenfalls eine schnelle Einigung erzielen: „Ich will eine klare, faire und zügige Lösung. Richtigstellung und Verhältnismäßigkeit in einem Paket. Das bedeutet, die überzogenen Fahrverbote an nur zwei Stellen müssen weg, denn alles andere ist weitgehend unstrittig.“

Einige Länder wie Schleswig-Holstein haben bereits ihre Ablehnung ausgedrückt und wollen mit aller Macht die StVO-Novelle in ihrer Ursprungsform durchsetzen. Doch damit stehen hochgerechnet rund 2 Mio. Führerscheine im Jahr auf dem Spiel, da bereits ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts ein Fahrverbot drohen würde. Tausende Autofahrer sind verunsichert und haben Angst, ihren Führerschein und damit ihren Job zu verlieren. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

Daher appelliert der Automobilclub jetzt an die Verkehrsminister der Länder: Eine Richtigstellung der StVO-Novelle darf nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs erfolgen. Damit würde man sowohl für Verkehrssicherheit als auch für eine dringend notwendige Verhältnismäßigkeit sorgen. „Wir haben neben diesem Appell jetzt auch einen Brief an alle 16 Verkehrsminister geschickt, wo wir um Richtigstellung der Novelle und gleichzeitiger Unterstützung der Autofahrer bitten. Es geht nur miteinander und nicht gegeneinander“, so Dr. Michael Haberland, Präsident von Mobil in Deutschland.

Dr. Michael Haberland
Mobil in Deutschland e.V.
Elsenheimerstr. 45
80687 München

presse@mobil.org

http://www.mobil.org

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Richtigstellung der StVO-Novelle darf nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs erfolgen.

Ein minimaler Formfehler in der StVO-Novelle vom 28. April 2020 gibt Grund zur Hoffnung für viele, die den neuen Bußgeldkatalog seit Inkrafttreten stark kritisiert haben und eine Änderung forderten. Darunter auch Mobil in Deutschland e.V., der mit einer sehr erfolgreichen Petition über 160.000 Unterschriften gegen die neue „Führerscheinfalle“ der Straßenverkehrsordnung gesammelt hat. Jetzt appelliert der Automobilclub in einem Brief an die Verkehrsminister der Bundesländer: Einer Richtigstellung der StVO-Novelle darf nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs zugestimmt werden. Die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Vergabe von Fahrverboten muss wiederhergestellt werden.

Eine einzige fehlende Ziffer in der Rechtsgrundlage der StVO-Novelle sorgt jetzt dafür, dass in fast allen Bundesländern wieder der „alte“ Bußgeldkatalog angewendet wird. Das betrifft unter anderem die Verhängung von Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhaltung der Rettungsgasse oder das Abbiegen. Eine Korrektur der Rechtsgrundlage ist allerdings nicht ganz so einfach. Die Änderung muss erneut durch das Kabinett, den Bundestag und den Bundesrat entschieden werden.

„Den Autofahrern wurde durch den Formfehler in der StVO-Novelle quasi eine zweite Chance geschenkt. Da die Änderung ohnehin wieder alle politischen Organe durchlaufen muss, können die Verschärfungen des neuen Bußgeldkatalogs im Hinblick auf die Fahrverbote zurückgenommen werden.“, so Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. Zum größten Teil ist der Club mit den Punkten der StVO-Novelle einverstanden. Verkehrssicherheit spiele eine große Rolle und müsse auch weiterhin zum Ziel gesetzt werden. Die erhöhten Strafen bei Nichteinhaltung oder Befahren der Rettungsgasse oder den Verbesserungen beim Abbiegen seien durchaus sinnvoll und unterstützenswert. „Uns geht es lediglich um eine Entschärfung des Bußgeldkatalogs an einer einzigen Stelle: Es geht um die Geschwindigkeitsverstöße – um die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder und die zu schnelle Vergabe von Punkten und Fahrverboten. Ein Kompromiss, der dringend umgesetzt werden muss. Denn derzeit gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, das heißt, die Verschärfungen zur Rettungsgasse, Abbiegen und Co. sind momentan ausgesetzt“, so Haberland.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte ebenfalls eine schnelle Einigung erzielen: „Ich will eine klare, faire und zügige Lösung. Richtigstellung und Verhältnismäßigkeit in einem Paket. Das bedeutet, die überzogenen Fahrverbote an nur zwei Stellen müssen weg, denn alles andere ist weitgehend unstrittig.“

Einige Länder wie Schleswig-Holstein haben bereits ihre Ablehnung ausgedrückt und wollen mit aller Macht die StVO-Novelle in ihrer Ursprungsform durchsetzen. Doch damit stehen hochgerechnet rund 2 Mio. Führerscheine im Jahr auf dem Spiel, da bereits ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts ein Fahrverbot drohen würde. Tausende Autofahrer sind verunsichert und haben Angst, ihren Führerschein und damit ihren Job zu verlieren. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

Daher appelliert der Automobilclub jetzt an die Verkehrsminister der Länder: Eine Richtigstellung der StVO-Novelle darf nur bei gleichzeitiger Entschärfung des Bußgeldkatalogs erfolgen. Damit würde man sowohl für Verkehrssicherheit als auch für eine dringend notwendige Verhältnismäßigkeit sorgen. „Wir haben neben diesem Appell jetzt auch einen Brief an alle 16 Verkehrsminister geschickt, wo wir um Richtigstellung der Novelle und gleichzeitiger Unterstützung der Autofahrer bitten. Es geht nur miteinander und nicht gegeneinander“, so Dr. Michael Haberland, Präsident von Mobil in Deutschland.

Dr. Michael Haberland
Mobil in Deutschland e.V.
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