Sa. Jul 6th, 2024
Gegen eine 17-Jährige, die in einem Schnellimbiss im Münchner Hauptbahnhof einen Stuhl nach einer Mitarbeiterin warf, war bereits vom Amtsgericht Nürnberg Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung angeordnet worden.
München (ots) –

Gegen eine 17-Jährige, die am Donnerstagmorgen (13. Dezember) in einem Schnellimbiss im Münchner Hauptbahnhof einen Stuhl nach einer Mitarbeiterin warf, war wegen gefährlicher Körperverletzung bereits Untersuchungshaftbefehl erlassen worden.

Eine 17-jährige Griechin weigerte sich gegen 06:30 Uhr – trotz wiederholter Aufforderung einer Mitarbeiterin – einen Schnellimbiss am Querbahnsteig des Münchner Hauptbahnhofes zu verlassen. Als die 44-jährige Imbissbeschäftigte kund tat die Polizei zu rufen und dazu der 17-Jährigen, auf dem Weg zum Telefon hinter den Tresen, den Rücken zuwandte, folgte ihr die Jugendliche. Sie begann laut zu schreien, nahm einen Stuhl und warf diesen in Richtung der Griechin sowie einer weiteren 22-Eritreerin, ebenfalls Angestellt im Imbiss, die hinter dem Tresen stand. Dabei traf der Stuhl das Kassenterminal, das nach ersten Aussagen dabei beschädigt wurde; Schadenshöhe noch unbekannt. Die Mitarbeiterinnen wurden nicht verletzt. Die flüchtende 17-Jährige konnte wenig später im Nahbereich des Hauptbahnhofes von Beamten der Bundespolizei festgenommen werden.

Ein Datenabgleich in der Wache förderte einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Nürnberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu Tage. Die 17-jährige Griechin wurde an die Justizbehörden überstellt. Gegen sie wird nun auch in München wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Arnulfstraße 1 a – 80335 München Telefon: 089 515 550 215 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar