Sa. Sep 21st, 2024
Kein Kavaliersdelikt! Wenn die Bundespolizei zu einer Fahrkartenkontrolle gerufen wird handelt es sich meist eine Straftat: § 265a StGB Erschleichen von Leistungen.
München (ots) –

Statistisch gibt es beim Thema Leistungserschleichung oft nur schwer zu erklärende Auf und Abs. So ist auch der jüngste deutliche Anstieg, der im I. Quartal 2016 bei der Bundespolizeiiinspektion München als Strafanzeigen bearbeiteten Schwarzfahrten, nur bedingt erklärbar.

Um rund 18% von 504 im Jahre 2015 auf 596 Leistungserschleichungen in diesem Jahr, erhöhte sich die Anzahl der Beförderungsdelikte, die im I. Quartal 2016 bei der Bundespolizeiinspektion München angezeigt wurden. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs, denn die überwiegende Zahl aller Strafanzeigen dieses Deliktsbereiches wird bei einer eigenen Dienststelle der Bundespolizei, der Zentralen Bearbeitungsstelle für Fahrgelddelikte in Bernau, bearbeitet. Dabei handelt es sich um all jene Fälle, bei denen der Prüfdienst keine Polizei vor Ort benötigt. Die Zahlen umfassen sowohl den S-Bahn- als auch den regionalen bzw. überregionalen Zugverkehr.

Bei den erwähnten fast 600 Fällen handelt es sich um einfach gelagerte Fälle, bei denen Beamte der Bundespolizei bei Fahrscheinkontrollen zur Identitätsfeststellung oder anderen polizeilichen Maßnahmen hinzugezogen werden. Nicht darin erfasst sind die Fälle des Betruges und der Urkundenfälschung, die im Zusammenhang mit Fahrgelddelikten bekannt werden.

Exemplarisch für Leistungserschleichungsdelikte sei ein Fall vom Dienstag, 17. Mai aufgezeigt. In einer S2 zeigt ein jugendlich aussehender Reisender gegen 17:20 Uhr den Mitarbeitern des Prüfdienstes die Wertmarke einer “Isarcard 60” vor. Jugendliches Aussehen und die Kartenaltersbeschränkung (ab 60 Jahren) zeigen sofort an, hier stimmt etwas nicht! Der Jugendliche ist renitent, uneinsichtig, belehrungsresistent und will seine Personalen nicht nennen, denn er hat ja eine Fahrkarte.

Gegenüber den Beamten gab er wenig später bei der Bechuldigtenvernehmung an, von seinen Eltern 70 EUR für eine Monatskarte erhalten zu haben. Er hätte sich dann am Automaten einen Fahrschein von Grub (Arbeitsstätte) nach Untermenzing (Wohnort) ausgewählt, die Monatskarte (1. bis 6. Ringe) gedrückt, diese bezahlt und dann an sich genommen.

Der 18-jährige, in München geborene und aufgewachsene Bosnier ließ unerwähnt, dass der Automat bei der Monatskarte “Isarcard” drei Möglichkeiten anzeigt und er die letzte, die günstigste Alternative (66,90 statt 100,40 EUR) gewählt hatte. Er blieb auch beim Verabschieden völlig uneinsichtig und hatte keinerlei Schuld- bzw. Unrechtsbewusstsein erkennen lassen. Dem Zusatz “60” auf dem Aufdruck seiner vorgelegten Wertmarke “Isarcard 60” schenkte er angeblich keine Aufmerksamkeit.

Der Zweiradmonteur aus Allach hatte somit zum Kontrollzeitpunkt keine gültige Fahrkarte, da die vorgelegte, die auf ihn nicht zutreffende Alterseinschränkung aufwies und zudem davon ausgegangen werden muss, dass er durch die Auswahl der günstigsten Alternative, diese in Täuschungsabsicht erworben hatte. Der Bosnier muss sich nun wegen Leistungserschleichung und versuchten Betrugs verantworten. Fälle wie diese werden vom Prüfdienst zur Anzeige gebracht und die Bundespolizei leitet wegen des Verdachts einer Straftat Ermittlungen bis zur Abgabe einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft ein.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Arnulfstraße 1 a – 80335 München Telefon: 089 515 550 215 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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