Mo. Sep 9th, 2024
Nürnberg (ots) – Beamte der Bundespolizei haben am Montag (28. Dezember) bei der Rückgabe einer zuvor gestohlenen Geldbörse festgestellt, dass die Geschädigte mit einem Haftbefehl gesucht wird. Die Frau leistete eine Teilzahlung der noch offenen Strafe und ersparte sich dadurch einen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt.

Die 47-Jährige kam gegen 11 Uhr zur Dienststelle der Bundespolizei, um ihre nach einem Diebstahl wieder aufgefundene Geldbörse abzuholen. Bei der Überprüfung des Inhaltes stellte die Unterfränkin fest, das bis auf das Bargeld alles vorhanden war. Auch die Bundespolizisten halfen bei der Überprüfung mit. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth seit Anfang April nach der Frau fahnden ließ. Die Deutsche war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt worden, hatte den Richterspruch bisher aber ignoriert. Jetzt drohten ihr ersatzweise 30 Tage Haft.

Die Verurteilte nutzte ihre letzte Chance und überzeugte die Staatsanwaltschaft davon, dass sie zahlungswillig sei. Nach einer Teilzahlung und der Auflage, bis Ende des Jahres die Strafe vollständig zu bezahlen, konnte die 47-Jährige die Dienststelle der Bundespolizei wieder verlassen.

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