Fr. Sep 20th, 2024
Flughafen München (ots) – Am vergangenen Wochenende (16. – 18. Oktober) haben Bundespolizisten sieben Haftbefehle am Münchner Flughafen vollstreckt. Darunter war am Sonntag ein französischer Staatsbürger der noch eine offene Strafe in Höhe 2.610 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu bezahlen hatte. Zwei von den insgesamt sieben festgenommenen Personen konnten die geforderten Geldstrafen nicht begleichen und mussten Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Den Anfang machte am Freitag gegen 10:00 Uhr ein 44-jähriger rumänischer Staatsbürger. Er war wegen Diebstahls zu einer Strafe von 1.570 Euro verurteilt worden, die er bei der Bundespolizei im Erdinger Moos bezahlte und somit seinen Flug nach Bukarest antreten konnte. Um 14:45 Uhr wurde ein 63-jähriger Österreicher auffällig, der eine Strafe von 1.128 Euro wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch offen hatte. Nachdem er den Betrag zahlen konnte, durfte er nach Bangkok ausreisen. Am Abend zeigte der Fahndungscomputer bei einer 43-jährigen Deutschen einen Treffer an, die nach Antalya ausreisen wollte. Sie konnte die ausstehende Strafe wegen Betrugs in Höhe von 1.267 Euro allerdings nicht bezahlen und verbringt nun die nächsten 80 Tage anstatt in Antalya in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Samstagmorgen gegen 09:00 Uhr wollte ein 52-jähriger Deutscher nach Tirana ausreisen. Auch er musste einen unfreiwilligen Zwischenstopp bei der Bundespolizei einlegen. Die Beamten kassierten von dem Mann 1.570 EUR wegen Urkundenfälschung. Am frühen Nachmittag zahlte dann ein 48-jähriger Portugiese 1.313 Euro in die Staatskasse ein. Er war wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nachdem er die Strafe beglichen hatte, konnte er nach London ausreisen. Am Abend sollte dann ein 44-jähriger Rumäne 173 Euro wegen Diebstahls bezahlen. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, muss er die nächsten 10 Tage in Haft verbringen.

Am frühen Sonntagmittag verfing sich dann ein 35-jähriger Franzose im Fahndungsnetz der Bundespolizei. Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte er noch eine Strafe in Höhe von 2.610 Euro offen. Nachdem er den geforderten Betrag hinterlegt hatte, konnte er nach Sarajewo ausreisen.

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Albert Poerschke Bundespolizeiinspektion Flughafen München Öffentlichkeitsarbeit Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen Telefon: 089 973 07 90 21 E-Mail: bpolifh.muc.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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