Fr. Sep 20th, 2024
Symbolbild
München (ots) – Ein 28-Jähriger fuhr am Samstagabend (10. Oktober) ohne gültiges Zugticket mit einer Regionalbahn. Als sich Bundespolizisten am Ostbahnhof der Sache annahmen, eskalierte die Situation. Ein 28-jähriger Nigerianer fuhr von Mühldorf (Oberbayern) nach München, ohne für die Fahrt einen gültigen Fahrschein zu besitzen. Die Zugbegleiter forderten zur Feststellung der Personalien die Bundespolizei am Ostbahnhof an. Der Nigerianer zeigte sich uneinsichtig und verhielt sich gegenüber den Bundespolizisten aggressiv. Zunächst gelang es den Beamten die Situation zu entschärfen und den Mann zu beruhigen. Nachdem die Personalien festgestellt waren, schwankte der 28-Jährige plötzlich, gab an Schmerzen in der Brust zu haben und nur noch schwer atmen zu können. Die Bundespolizisten forderten deshalb einen Rettungswagen an und leisteten Erste Hilfe bei dem Mann. Dieser verkrampfte zunehmend, fing an seinen Kopf auf den Boden zu schlagen und versuchte ein Erbrechen herbeizuführen, indem er sich immer wieder die Finger in den Mund steckte. Aufgrund seines Zustandes wurde zusätzlich ein Notarzt angefordert. Plötzlich wurde der Nigerianer erneut aggressiver und schlug um sich, weshalb die Beamten den Mann fesseln mussten. Der schnappte fortwährend mit den Händen nach den Bundespolizisten und biss einem 22-jährigen Beamten in den kleinen Finger. Als dieser seine Hand aus dem Mund des Nigerianers Mund ziehen konnte, biss er ihn in den Fingerknöchel sowie in den rechten Arm. Der 28-Jährige trat und spukte um sich, sodass ein ebenfalls anwesender Mitarbeiter der DB-Sicherheit dessen Füße fixierte. Die Bundespolizisten trugen den Nigerianer dann zum Rettungswagen. Der Notarzt entschied, den Mann in ein Münchner Krankenhaus einzuliefern. Dies geschah aufgrund der Aggressivität in Begleitung einer Bundespolizeistreife. Der gebissene Beamte musste ebenfalls im Krankenhaus untersucht und behandelt werden.

Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Bundespolizei ermittelt in dem Fall wegen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen.

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