Am Dienstag (30. Juli) hat die Rosenheimer Bundespolizei in Schneizlreuth (Lkr. Berchtesgadener Land) einen mutmaßlichen Computerbetrüger festgenommen. Der Mann wird beschuldigt, in mehreren hundert Fällen Online-Tickets der Bahn, die mit illegal erlangten Kreditkarten gekauft worden waren, weiterveräußert zu haben. Die Gesamtschadenshöhe liegt nach ersten Erkenntnissen bei rund 50.000 Euro.
Das Amtsgericht in Traunstein hatte dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Bundespolizisten trafen den 49-Jährigen am Dienstagmorgen in Umfeld seiner Wohnung an und verhafteten ihn. Die Wohnung, die sich in einer Asylbewerberunterkunft befindet, wurde auf richterlichen Beschluss hin durchsucht. Dabei konnten zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden. An der Festnahme- und Durchsuchungsaktion waren rund 20 Bundespolizisten beteiligt.
Der nigerianische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme beim zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt und aufgrund der angeordneten Untersuchungshaft anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen in dem von der Staatsanwaltschaft Traunstein geführten Verfahren wegen besonders schweren Computerbetrugs dauern an.
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Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.
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