Do. Jun 27th, 2024
Flughafen – München (ots) –

Dass Waffen oder waffenähnliche Gegenstände an einem Flughafen nichts verloren haben, musste ein Reisender bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen München feststellen. Dort wurde ein Schreckschussrevolver in seiner Gürtelschnalle festgestellt. Dafür gab es eine Anzeige und der Mann verpasste seinen Flug.

Am Donnerstagnachmittag (11. Februar) versuchte ein 21-jähriger Rumäne nach Rom zu fliegen. Bei der Sicherheitskontrolle fiel der in einer Gürtelschnalle eingelassene Revolver auf. Der junge Mann wurde sofort durch die Mitarbeiter der Kontrollstelle und einem vor Ort befindlichen Bundespolizisten in einen separaten Raum zur Überprüfung gebracht. Dort stellte man fest, dass es sich bei der Gürtelschnalle mit Revolver um einen frei verkäuflichen Gas- und Signalrevolver namens “Little Joe” handelt. Allerdings war dem Reisenden weder bewusst, dass man solche Dinge nicht auf ein Flugzeug mitnehmen darf, noch, dass man für das Führen einen sogenannten “Kleinen Waffenschein” benötigt. Der Rumäne wurde an die Landespolizei übergeben, die den Revolver sicherstellten und eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aufnahmen. Seinen Flug erreichte der junge Mann nicht mehr.

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