Mo. Sep 16th, 2024
Symbolbild Bundespolizei
München (ots) –

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön. Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern “Süßes, sonst gibt es Saures”. Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Streich wird schnell zur Straftat. Und so manche Maskerade, und dazugehöriges, offen getragenes Accessoire erschreckt. Wirkliches und vermeintlicher Spaß können nicht auseinanderhalten werden.

Müll an Bahnanlagen verteilen, Bahnwände oder Schautafeln mit Farbe beschmieren, S-Bahnen und Züge beschädigen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die dem öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören, demolierte Schauglasscheiben, Wartehäuschen oder zerkratze Scheiben und beschädigte Sitze in S-Bahnen und Zügen.

Was viele nicht bedenken: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen – denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können – entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was nicht erlaubt ist.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und direkten Angriff fließend.

Sofern Sie auf dem Weg zu oder von einer Veranstaltung öffentliche Verkehrsmittel nutzen, lassen Sie Ihr Zubehör in einer Tasche oder tragen Sie es verdeckt. Spielen Sie damit auch nicht herum. Andere könnten dies missverstehen. In Einzelfällen sorgte dies zurückliegend sogar schon für Polizeieinsätze.

Sollten Sie sich bedroht fühlen oder gar Zeuge einer Straftat werden, scheuen Sie sich nicht und wählen Sie den Notruf unter der 110.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse “Spielregeln” eingehalten werden, damit alle “Spaß” haben und niemand zu Schaden kommt.

Mehr zum Thema Vandalismus:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitae t/taeter-von-vandalismus/

und

http://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html

Diese Pressemitteilung entstand auf Initiative Programm POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION. Verschiedene Informationen auch zu anderen Themen unter:

http://www.polizei-beratung.de

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Arnulfstraße 1 a – 80335 München Telefon: 089 515 550 215 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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