Di. Sep 17th, 2024
München (ots) – Zwei Männer, denen bei Baumfällarbeiten im Oktober letzten Jahres eine rund 25 m hohe Fichte in den Gleisbereich gestürzt war, wurden – wie erst jetzt bekannt wurde – vom Amtsgericht Ebersberg wegen fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt.

Am 17. Oktober 2015 fällten zwei Männer im Alter von 49 und 50 Jahren in einem Waldgrundstück in Baldham Bäume (s.a. Pressemitteilung Nr. 238 vom 20. Okt. 2016). Nachdem sie bereits mehrere Nutzhölzer gefällt hatten, drehte sich gegen 14:45 Uhr eine frisch geschlagene Fichte, für die Männer überraschend, nicht parallel zu den Gleisanlagen, sondern stürzte stattdessen auf die Lärmschutzmauer. Die Baumkrone durchschlug die Oberleitung. Der Stamm brach und kam mit Teilen auf den Gleisen zum Liegen. Als der Triebfahrzeugführer einer kurz darauf herannahenden S-Bahn (S4 Richtung Geltendorf) die Gefahr erkannte, leitete er eine Schnellbremsung ein. Die mit rund 110 Stundenkilometern schnelle S-Bahn kam – wie die Auswertung des “Bahn-Fahrtenschreibers” ergab – erst 399 Meter nach Einleitung der Schnellbremsung zum Stehen. Glücklicherweise schob das Triebfahrzeug den rund 30 cm dicken Nadelbaum zur Seite und entgleiste nicht. In der S-Bahn wurde auch niemand verletzt. Bei dem Unfall entstand der Deutschen Bahn ein Sachschaden von rund 23.000 Euro.

Die beiden Männer wurden am 12. Februar vom Amtsgericht Ebersberg (Az.: 1Cs51Js45376/15) zu einer Geldstrafe von je 4.500 Euro verurteilt. Beide Männer hatten erst kurz vor den Baumfällarbeiten einen eintägigen Motorsägelehrgang besucht und wurden dabei auch in die Schnittführung mit der Motorsäge eingewiesen. Die beiden aus dem Landkreis Freising konnten sich nicht erklären, warum die Fichte nicht wie gewünscht parallel zum, sondern ins Gleis stürzte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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