Sa. Okt 5th, 2024

(Hamburg, 06. Juli 2017) Das vom US-amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump im März dieses Jahres unterzeichnete Dekret „Buy American, Hire American“ bevorzugt künftig inländische Firmen bei Regierungsaufträgen. Welche Risiken sich aus der protektionistischen Linie der Trump-Administration für den öffentlichen Haushalt der USA ergeben, ob dabei völkerrechtliche Verträge verletzt werden und wie deutsche Unternehmen darauf reagieren können, beantwortet Hauke Schüler, Fachanwalt für Vergaberecht und Kenner des amerikanischen Beschaffungswesens, im Interview in der aktuellen Ausgabe von SUPPLY, dem Magazin für Vergabe und Beschaffung (Ersterscheinungstag: 29.6.2017)

Aufgrund des immer schon protektionistisch ausgelegten amerikanischen Vergaberechts liegt dem neu erlassenen Beschluss weder ein Politikwechsel zugrunde, noch ist er unmittelbar neues Recht. Das Dekret verstärkt lediglich Trumps protektionistische Ambitionen und nimmt Beschaffungsstellen auf Bundesebene in die Pflicht. Die politische Debatte dreht sich somit nicht um die Rechtmäßigkeit des Dekrets, sondern um dessen Risiken. Insbesondere die Verknappung des für die öffentliche Beschaffung verfügbaren Markts – gesondert in Zeiten transnationaler Arbeitsteilung – und damit einhergehende Preiserhöhungen könnten zur Belastung des staatlichen Haushalts führen.

Doch was bedeutet das Dekret für deutsche Unternehmen? Richtlinien liefert das GPA (Government Procurement Agreement), ein Vergabeabkommen mehrerer Mitgliedsstaaten über die transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen, dem sowohl die EU als auch die USA angehören. Das Dekret verstößt im Wortlaut nicht gegen die Maßstäbe des GPA, da bestehende internationale Abkommen gewahrt bleiben. Dennoch liegt hier die Möglichkeit für deutsche Unternehmen dem amerikanischen Protektionismus in Sachen Beschaffungswesen entgegenzuwirken. Teil der Mitgliedschaft ist die Einrichtung von Nachprüfungsverfahren gegen vermeintliche Verletzungen des GPA. In den USA ist auf Bundesebene das Government Accountability Office (GAO) verantwortlich. Unter Berufung auf das GPA kann dort ein sogenannter bid protest von in- und ausländischen Unternehmen eingereicht werden.

Abdruck von Zitaten und Textauszügen bei Nennung von „SUPPLY“ oder „Fachmagazin SUPPLY“ kostenfrei ausdrücklich gestattet.

Kontakt:
Verlagsleitung:
Hans-Joachim Busch
☎ (040) 40 19 40-42
busch@submission.de

Chefredaktion:
Michael Graul
☎ (040) 40 19 40-27
graul@submission.de

Chefredaktion: Michael Graul
Submissions-Anzeiger Verlag GmbH
Schopenstehl 15, 20095 Hamburg

graul@submission.de

http://www.supply-magazin.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Klose

Von AKlose

Schreibe einen Kommentar