Die wirtschaftliche Lage beim Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 ist angespannt. Nun sollen die beiden Fondsschiffe offenbar verkauft werden. Sonst könnte wohl die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die schwere Krise der Schifffahrt geht bereits ins neunte Jahr. Die anhaltende Krise hat schon viele Schiffsfonds und ihre Anleger getroffen. Auch der Ende 2007 aufgelegte Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 kann sich offenbar nicht mehr gegen die Krise wehren.
Wie “Fonds professionell” online berichtet, wurden die Anleger aufgefordert, über den Verkauf der beiden Fondsschiffe Klasse MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star) abzustimmen. Denn die Liquiditätslage der Schiffe sei immer noch sehr schwierig und es könnte auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen.
Anleger konnten sich an dem Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen. Bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Aber auch bei einem Notverkauf der Fondsschiffe müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Denn angesichts der anhaltend schwierigen Lage der Containerschifffahrt sind voraussichtlich keine hohen Preise zu erzielen. Um sich gegen die Verluste zu wappnen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz durchgesetzt werden können.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Geldanlage beworben. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger aber auch über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn Schiffsfonds sind in der Regel spekulative Kapitalanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig ganz oder teilweise verschwiegen, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können.
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