Berlin (ots) –
Wenn Innenstädte oder Ortskerne veröden, sind die Marktkräfte zum Erliegen gekommen. Um reale kommunale Eingriffsmöglichkeiten zu eröffnen, bedarf es finanzieller Mittel, um den Zugriff auf Grundstücke und Immobilien jenseits marktwirtschaftlicher Erwägungen zu gewährleisten. Kommunen sind sicher nicht die besseren Entwickler und Investoren, benötigen allerdings den Handlungsrahmen, um überhaupt Initiativen vor Ort ergreifen zu können. Dazu gehören erweiterte Vorkaufsrechte, wirksame Erhaltungssatzungen und städtebauliche Ver- und Gebote, wie sie im Baulandmobilisierungsgesetz angelegt sind. Für die Umwidmung der Gewerbenutzung zur Wohnnutzung, der Aktivierung neuer Plätze und Grünflächen müssen Anreize entwickelt werden. Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, den Ordnungsrahmen so zu gestalten, dass Gastronomie, Kultur- und Freizeitaktivitäten, Festivals und Stadtfeste ermöglicht und nicht behindert werden. Kommunen sollten eigene wirtschaftliche Impulse setzen können und neue Versorgungs- und Aufenthaltsqualität erzeugen. Gegebenenfalls sind die landesspezifischen Regelungen des kommunalen Wirtschaftsrechts entsprechend anzupassen.
Zu wesentlichen Zielen der Städtebauförderung gehört die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren. Der Bund und die Länder haben die Städtebaumittel in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Wir wollen diesen Weg auch in Zukunft fortsetzen, der Städtebauförderung weiter ausbauen und als Förderinstrument des Bundes für die Reaktivierung der Innenbereiche nutzen. Die Programme zur ‘Stärkung von Innenstädten und Ortskernen in ihrer städtebaulichen Funktion’ sowie ‘Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten wie Wohnungsleerstand und Brachflächen in Innenstädten betroffene Gebiete’ werden im Sinne eines ‘Innenstadtfonds’ weiterentwickelt. Wir wollen mit Klimaschutzmitteln den Umbau, den Rückbau und somit die Entwicklung neuer Grün- und Parkflächen im Innenbereichen schneller fördern. Wir wollen eine Initiative ‘Neue Marktplätze’ entwickeln, um den Raum zu schaffen für kleinteilige neue gewerbliche Initiativen, die Verknüpfung aller Bereiche der Daseinsvorsorge und die Anbindung an die digitale Ökonomie. Die Programme der Städtebauförderung müssen in den Beantragungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Die Laufzeiten müssen verlängert und verstetigt werden. Innenstadt- und Ortskernentwicklung muss durch hauptamtliches Personal, einen Innenstadtkoordinator, Innenstadtmanager oder Citylotsen mit langem Atem organisiert werden. Die Länder müssen die Co-Finanzierung sicherstellen und für finanzschwache Kommunen Härtefallregelungen anbieten. Der Europäische Aufbauplan soll nach dem Willen der EU-Kommission, des EU-Parlaments und der EU-Spitzen die Spuren und Schäden der Corona-Pandemie in Gesellschaft und Wirtschaft beheben. Diese Mittel müssen insbesondere auch zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren eingesetzt werden. Ein Paket von 30% der EU-Mittel ist für den Klimaschutz vorgesehen. Maßnahmen wie Renaturierungen und Wasser in der Stadt, Rückbau und ökologisch-wertvolle Grünanlagen sowie Dachbegrünung und ‘Urban Gardening bzw. Farming’ müssen hierüber in Deutschland finanzierbar werden.
Über die KPV
Die KPV vertritt die Interessen von rund 75.000 Amts- und Mandatsträgern der Union.
Über den Kongress-kommunal
Der jährliche Kongress-kommunal der KPV findet dieses Jahr am 18. und 19. Juni digital statt. Auf der Bundesvertreterversammlung am Samstag haben die Delegierten das Positionspapier “Neustart für Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne” verabschiedet.
Pressekontakt:
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Pressesprecherin
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