Bonn (ots) – ZDK formuliert Forderungen an eine zukünftige Bundesregierung
Mit einem fünfseitigen Forderungskatalog macht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Positionen der überwiegend kleinen und mittelständischen Autohäuser und Werkstätten gegenüber einer zukünftigen Bundesregierung deutlich.
“Unsere Betriebe sind die Garanten für individuelle Mobilität. Gerade in der Corona-Pandemie stellen sie ihre hohe Bedeutung einmal mehr unter Beweis”, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Umso weniger nachvollziehbar seien daher Verkaufsverbote und -beschränkungen für Autohandelsbetriebe, die sich wirtschaftlich verheerend ausgewirkt haben und zum Teil noch auswirken. “Daher fordern wir von der zukünftigen Bundesregierung, diesen Belastungen durch gesetzliche Erleichterungen Rechnung zu tragen”, so Karpinski.
Ebenso wichtig sei es, den Rechtsrahmen für ein eigenverantwortliches unternehmerisches Handeln der Autohäuser und Kfz-Werkstätten zu stärken. Dazu gehöre auch der Schutz vor dem Missbrauch überlegener Marktmacht durch die Automobilhersteller.
Ein weiterer Punkt im Forderungskatalog betrifft den Zugang zu Wartungs- und Instandsetzungsinformationen der Automobilhersteller. Dieser müsse offen und diskriminierungsfrei möglich sein, so dass markengebundene wie nicht markengebundene Kfz-Betriebe auch in Zukunft an sämtlichen Fahrzeugen arbeiten können.
Ein Kernpunkt der ZDK-Forderungen ist, den Reformprozess der digitalen Fahrzeugzulassung um- und durchzusetzen. Die Corona-Pandemie habe verdeutlicht, wie die hier ausbleibende Digitalisierung Vorgänge wirtschaftsschädigend verlangsame. “Wir halten am Ziel fest, die Fahrzeugzulassung auch im Autohaus zu ermöglichen”, so Jürgen Karpinski.
Klimawandel technologieneutral eindämmen
Die Eindämmung des Klimawandels zählt auch für den ZDK zu den größten Herausforderungen der Gegenwart. “Das Kraftfahrzeuggewerbe ist bereit, hierzu seinen Beitrag zu leisten”, sagt der ZDK-Präsident. Neben der Elektromobilität seien jedoch sämtliche alternativen, CO2-schonenden Antriebsarten für das Erreichen der Klimaschutzziele gleichberechtigt in die Förderung einzubeziehen. “E-Fuels und Biokraftstoffe können die Emissionen bestehender Fahrzeugflotten in kurzer Zeit senken. Nur mit der tatsächlichen Umsetzung der Technologieneutralität kann eine bezahlbare, individuelle Mobilität langfristig gewährleistet werden”, so Jürgen Karpinski.
Auch müsse die Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unter Einbeziehung künftiger Leistungserhöhungen der Ladeeinrichtungen deutlich attraktiver für Privatunternehmen gestaltet werden als im Gesetz zur Schnellladeinfrastruktur vorgesehen. Dazu gehöre auch der Aufbau einfacher, standardisierter Bezahlsysteme für eine kundenfreundliche und alltagsgerechte Nutzung. Und die ausgelobten Kaufanreize für Plug-In-Hybridfahrzeuge dürften nicht im Nachhinein wieder einkassiert werden. “Neben zerstörtem Vertrauensschutz würde dies die derzeit einzige Möglichkeit, sich auch mit langstreckentauglichen Fahrzeugen lokal emissionsfrei fortbewegen zu können, empfindlich einschränken”, betont der ZDK-Präsident. Im Übrigen plädiert der ZDK für den Einsatz dynamischer Verkehrsregelanlagen und lehnt ein undifferenziertes allgemeines Tempolimit ab.
Auch nach Ansicht des ZDK bedeuteten die zunächst geplanten Verschärfungen der Euro-7-Typgenehmigungsverordnung de facto ein Verbot der Neuzulassung für Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor. Zwar sei die EU-Kommission inzwischen etwas abgerückt von ihren ursprünglichen Vorgaben. Verbindliche Regelungen stünden jedoch noch aus. “Die kommende Bundesregierung sollte sich für eine neue Abgasnorm mit Vernunft einsetzen”, fordert der ZDK-Präsident.
Vehement wehrt sich der ZDK gegen ein Zulassungsverbot für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Eine derartige Regelung, wie sie verschiedene europäische Staaten bereits zum Jahr 2030 forderten, wäre ein Kahlschlag durch verschiedene Bereiche der Automobilwirtschaft. Auch ein Bonus-Malus-System bei der Zulassung von Neufahrzeugen stelle eine Diskriminierung von Autokäufern dar, die sich kein Elektrofahrzeug leisten und/oder ein solches nicht laden könnten. Laut dem ZDK dürfe es daher weder ein direktes noch ein indirektes Verbot bestimmter Antriebstechnologien geben.