Unternehmen weltweit ächzen unter den Belastungen, die schwierige Zeiten für Unternehmer heraufbeschwören – ausgelöst durch die Corona-Pandemie. Allerdings: Die Geschäfte gehen weiter und Unternehmer haben sich mit den Umständen zu arrangieren. Die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/ steht zu den aktuell sehr vielfältigen Corona-Themen als juristischer Ansprechpartner zur Verfügung
Insbesondere in den drei zentralen Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Vertriebsrecht und Handelsrecht haben sich die MTR-Anwälte intensiv auf die aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen eingestellt.
Gerade im Vertriebsrecht fordert die Definition der “Höheren Gewalt” derzeit größte Expertise von juristisch Schaffenden, denn vielfach ist es entscheidend, ob Corona als “Force Majeur” die Vertragserfüllung aussetzt. Unternehmen sind nicht selten überfordert, die “Höhere Gewalt” bei Geschäftspartnern argumentativ schlüssig durchzusetzen und uninformiert über die weiteren Schritte, die möglich oder nötig sind, wenn Verträge storniert, pausiert oder ganz aufgelöst werden.
Auch im Handelsrecht stellten die Aufhebung bzw. die Kündigung von Verträgen Unternehmen, aber auch selbständig tätige Handelsvertreter derzeit vor komplexe Aufgaben, die in den allerwenigsten Fällen ohne anwaltliche Begleitung zu regeln sind.
Laufende Verträge sind das eine Thema, Steuern das andere. Unternehmen müssen Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen leisten und sind dazu aufgrund der aktuell belastenden Situation nicht in der Lage. Löhne und Sozialversicherungsleistungen können einen Betrieb schnell an seine Grenzen bringen, wenn aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-pandemie sich Arbeitsbedingungen zunehmend erschweren.
Die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte kann mit dem Finanzamt machbare Zahlungspläne ausarbeiten und über Stundungen verhandeln. Wenn es gar nicht mehr weitergeht braucht ein Unternehmen in diesen Zeiten auch ein Beraterteam, das sich mit den aktuellen Hilfsprogrammen auskennt und diese schnell mit dem Unternehmen verknüpft.
So plant die Bundesregierung nicht nur die Kurzarbeiterregelungen aufzulockern, sondern auch die Pflicht zur Insolvenzanmeldung auszusetzen für bis zu 12 Monate. In dieser Zeit können Arbeitgeber sehr flexibel mit vorhandenem und nicht vorhandenem Geld umgehen und damit ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze durch die Krise bringen.
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Michael Rainer
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