Mo. Okt 7th, 2024

Die Warnung vor Reisen ins Ausland gilt bis Ende April. So steht es bereits seit Tagen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Doch wahrscheinlich war es der Tweet von Bundesaußenminister Heiko Maas, der auch dem letzten Hoffnungsträger klar machte, dass der Osterurlaub aufgrund des Coronavirus ausfällt: “Reisewarnung – Klarstellung: Unsere Warnung vor touristischen Auslandsreisen gilt vorerst bis Ende April. Sie umfasst also auch die Osterferien.” Doch es steht weitaus mehr auf dem Spiel als der Osterurlaub. Denn auch die Reisebranche zählt durch Covid-19 zu den Verlierern.

Urlaub in einigen Wochen
Sichere Aussagen zur Jahresurlaubsplanung sind derzeit schlichtweg nicht möglich. Wer aber jetzt unbedingt schon seinen Sommer- oder Herbsturlaub buchen möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten auf Pauschalreisen zurückgreifen. Denn dabei haben Urlauber je nach Veranstalter die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Reisebeginn den Urlaub im Zweifelsfall umzubuchen oder sogar kostenfrei zu stornieren. Bei bereits gebuchten Reisen, die in die Zeit nach der aktuell geltenden 30-tägigen Einreisesperre in die EU fallen, raten die ARAG Experten von einer Stornierung zu diesem Zeitpunkt ab, weil Stornogebühren anfallen könnten. Je länger Urlauber abwarten, desto sicherer wird die rechtliche Lage für sie.

Gutschein oder Storno?
Nach Auskunft der ARAG Experten können Kunden nicht gezwungen werden, einen Gutschein für eine ausgefallene Reise zu akzeptieren. Viele Reisende sind gerade jetzt durch das Coronavirus selbst in einer finanziell schwierigen Situation und können mit einem Gutschein wenig anfangen. Doch wer in der komfortablen Situation ist, mit einem Voucher oder einer Umbuchung leben zu können, würde dazu beitragen, dass Reiseveranstalter und Reisebüros liquide bleiben. Denn sie haben das Geld ihrer Kunden in der Regel schon an die Leistungsträger in den Zielgebieten – wie etwa Hotels, Mietwagen, etc. – ausgezahlt. Auch in dieser heiklen Situation ist die Überlegung, einen Fonds mit Bundesmitteln aufzulegen, der Zahlungen an Kunden erstattet.

Bahnfahrt als Alternative zum Flug?
Viele Reisende werden in der nächsten Zeit von den zunehmenden Flugstreichungen aller Airlines betroffen sein. Doch ist die Bahn eine Alternative? Zwar soll der Bahnverkehr laut Vorstandsvorsitzendem Dr. Richard Lutz so lange und so gut wie möglich aufrechterhalten bleiben, doch der Regionalverkehr könnte schon bald auf einen Notfallplan umgestellt werden. Grundsätzlich gilt für Bahnfahrten aber das gleiche wie für Flugreisen: Nur wer nicht darauf verzichten kann, sollte in die Bahn umsteigen. Dabei raten die ARAG Experten, auf berufsbedingte Stoßzeiten zu verzichten. Für Bahntickets gelten nach Auskunft der Deutschen Bahn Sonderkulanzregelungen (https://www.bahn.de/p/view/home/info/corona_startseite_bahnde.shtml) für Reisen bis Ende April. So können beispielsweise bereits gekaufte Tickets bis Ende Juni flexibel genutzt werden. Die Zugbindung bei Sparpreisen ist aufgehoben. Auch Gutscheine stellt die Deutsche Bahn für gebuchte Tickets mit Reisetag bis zum 30. April 2020 aus. Zudem soll ab 2. April die Stornierung eines online oder mobil gebuchten Tickets unkompliziert über die Homepage der Deutschen Bahn möglich sein.

Kreuzfahrten ausgesetzt – Geld zurück?
Einige der größten Kreuzfahrtunternehmen, wie z. B. MSC, Royal Caribbean, Carnival oder Norwegian haben eingewilligt, für 30 Tage alle Fahrten auszusetzen, die in US-Häfen gestartet wären. Auch die Reederei Aida Cruises hat ihre gesamte Flotte wegen der Ausbreitung des Coronavirus zunächst bis Anfang April an die Kette gelegt. Ebenso wie Tui Cruises. Auch wenn die Reise nun ausfällt, haben Kreuzfahrer Glück im Unglück: Nach Auskunft der ARAG Experten bekommen sie den vollständigen Reisepreis innerhalb von 14 Tage erstattet. Auch wenn Kreuzfahrten vorzeitig abgebrochen wurden, haben sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kosten. Gehörte auch ein Rückflug ins Reisepaket, muss der Veranstalter eventuelle Mehrkosten tragen.

Vom eingereichten Urlaub zurücktreten?
Die Kreuzfahrt gestrichen, der Flug annulliert, Ausgangssperren, Einreiseverbote – wenn man ohnehin nicht verreisen kann, warum also Urlaubstage verschwenden? Nach Auskunft der ARAG Experten kann der Chef jedoch darauf bestehen, dass bereits bewilligter Urlaub auch genommen wird. Auf Reisebeschränkungen durch das Coronavirus müssen Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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