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Landgericht Offenburg sieht unzulässige Abschalteinrichtung
{Die|Pass away} Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg den streitgegenständlichen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 31.479,85 Euro erstatten (Az. 3 O 240/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Hier nun {die|pass away} wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:
Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam
Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen {die|pass away} wenigsten Experten eine {Chance|Possibility|Opportunity}, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen {die|pass away} ersten Verfahren verloren. {Die|Pass away} Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch {die|pass away} Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und {die|pass away} damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass {die|pass away} meisten Urteile gegen {die|pass away} Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. {Die|Pass Away} Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst {die|pass away} Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.