Parallel mit der Einreichung der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG wird der Autobauer im Diesel-Abgasskandal derzeit reihenweise zur Rechenschaft gezogen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler am 21. Mai 2021 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az. 23 0 276/20). Daimler muss einen Mercedes GLK 220 CDI BlueEfficiency zurücknehmen. Die Verbraucher-Chancen, Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, stehen derzeit so gut wie nie. Bereits am 5. November 2020 erwirkte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Oberlandesgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Verurteilung nach § 826 BGB (Az. 7 U 35/20). Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.
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LG Stuttgart: Daimler hat mit Thermofenster KBA getäuscht
Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Kläger für den streitgegenständlichen Mercedes GLK 220 CDI BlueEfficiency Schadensersatz in Höhe von 34.459,94 Euro nebst Zinsen bezahlen (Az. 23 0 276/20). Zu dem Fahrzeug lag ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor. Im Juli 2020 verklagte der Verbraucher die Daimler AG auf Schadensersatz. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:
Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam
Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.