Der Begriff der Gig Economy ist in Amerika bereits seit 2009 bekannt. Im Rahmen der Rezession waren die Menschen darauf angewiesen, auch solche Jobs anzunehmen, die mit Festanstellung, Planbarkeit und Perspektive nicht zwingend einhergingen. Mehrere Jobs gleichzeitig oder auf selbständiger Basis auszuüben, war auf einmal völlig normal. Neben der Festanstellung in Voll- oder Teilzeit arbeiten heute ca. 40 Prozent der werktätigen Bevölkerung in den USA in irgendeiner Form der Selbständigkeit.
In Deutschland freilich lösen solche Konzepte offene Ablehnung aus. Sofort ist die Rede von einer Prekarisierung der Beschäftung und “amerikanischen Verhältnissen” auf dem Arbeitsmarkt – was gleichgesetzt wird mit Ausbeutung. Doch der Gig Worker – da machen wir uns bitte nichts vor – ist längst auch in Deutschland angekommen. Interim Manager, freiberufliche Projektleiter und Unternehmensberater gehören z. B. zu dieser Gruppe. Mit einem wesentlichen Unterschied allerdings: Der genannte Personenkreis hat das Arbeitsmodell freiwillig, aus Überzeugung und als Alternative zu den etablierten Modellen gewählt.
Nichtsdestotrotz tritt am 1. April 2017 das neue Werkvertragsgesetz in Kraft, welches nach der Interpretation der SPD auch die schutzbedürftigen Selbständigen vor sich selbst schützen soll. Warum das der falsche Weg ist – und wie es eigentlich laufen sollte – erklärt der neue Artikel “Das überholte Konzept der Festanstellung” (https://expertforce.de/de/blog/entry/das-ueberholte-konzept-der-festanstellung) im expertforce Blog.
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